Wer seine Drohne im Vereinigten Königreich fliegen will, könnte in Zukunft mit speziellen Promilleregeln in Bezug auf Alkoholkonsum konfrontiert werden. Die Regierung denkt über spezielle Regelungen nach, die strengere Blutalkoholwerte für Drohnenpiloten bedeuten würden.
Vorweg kann wohl eines festhalten: Wer eine Drohne fliegt, ganz egal ob klein oder groß, leicht oder schwer, sollte dieses niemals unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten tun. Die Risiken die davon ausgehen, sind alle zahlreich diskutiert und jedem verantwortungsbewussten Drohnenpiloten bekannt.
In England will man diese Regelungen nun mit Zahlen hinterlegen, um auch Drohnenpiloten, wie im Straßenverkehr an harte Grenzwerte binden zu können.
Vorschlag: Differenzierte Promilleregeln für Drohnenpiloten
Der Vorstoß zu diesem Thema kommt aus dem britischen Department for Transportation (DfT), das sich im Rahmen des Whitepapers „Future of transport regulatory review consultation: Future of flight“ mit den zukünftigen Formen des Transports (Urban Air Mobility) und dem allgemeinen Betrieb von Drohnen auseinandergesetzt hat.
Dazu gibt es auch ein Kapitel über die Sicherheit und einige Vorschläge, wie die Sicherheit des Betriebs von Drohnen weiter verbessert werden kann. Obwohl UK ja bekanntermaßen die EU verlassen hat, sind auch hier die (damals noch gemeinsam ausgearbeiteten) EU-Drohnenregeln das Fundament für den Betrieb von UAVs.
Diese Tatsache findet sich nun auch in den neuen Promilleregeln wieder, die das DfT zukünftig gerne für Drohnenpiloten etablieren würde. Dabei unterscheiden sich die Grenzwerte je nach Betriebskategorie. Während in der SPECIFIC- und CERTIFIED-Kategorie die gleichen Grenzwerte wie für die bemannte Luftfahrt gelten sollen, will man für Piloten in der OPEN-Kategorie etwas weniger strenge Grenzen etablieren.
Begründet wird diese Idee mit dem unterschiedlichen Risikoprofil der drei Betriebskategorien. Trotzdem will man auch in der OPEN-Kategorie eine relativ strenge Alkoholgrenze einführen, denn auch hier könnten UAVs im schlimmsten Fall für schwere (Folge-)Unfälle sorgen.
OPEN-Kategorie mit größerer Flexibilität
Demnach soll für Drohnenpiloten in der OFFENEN Kategorie ein Wert von 29mg/100ml im Blut gelten. Für die beiden anderen Kategorien steht der Vorschlag im Raum die Grenze auf 20mg/100ml zu senken.
Zum Vergleich, für Führer von Kraftfahrzeugen gilt in UK aktuell eine Grenze von 80 mg/100 ml. Die vorgeschlagenen Regelungen für Drohnenpiloten wären demnach also sogar in der OFFEN Kategorie strenger, als für das Fahren mit dem Auto. Die Regeln wären dann auch strenger als die derzeitigen Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung.
Ingesamt gibt das neue EU-Drohnengesetz aber bereits sehr deutlich zu verstehen, dass Alkohol und das Fliegen von Drohnen nicht zusammenpassen.
In den USA macht die FAA Drohnenpiloten die Vorgabe mindestens 8 Stunden nach dem letzten Drink abzuwarten bis geflogen wird. Hier gilt dann ein Blutalkoholwert von 0,04 %.
Japan hat bereits seit einiger Zeit entsprechende Regeln installiert – und zwar mit Nullpromille. Interessanter Weise kommt genau von dort auch eine der einzigen Meldungen bisher, bei der Drunk-Flying mit einer Drohne es in die Akten schaffte
Quelle: DfT