Drohnen Geschenk zu Weihnachten 2020

Drohne geschenkt bekommen? Das müsst ihr beachten!

Publiziert von Nils Waldmann

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Der Heiligabend 2020 ist vorbei und in vielen Wohnzimmern dürften gestern auch Drohnen als Geschenke überreicht und ausgepackt worden sein. Wir haben einige wichtige Informationen für Drohnen-Erstbesitzer zusammengestellt und zeigen euch, was ihr beachten müsst.

Prognosen haben bereits vor dem Weihnachtsfest 2020 gezeigt, dass Drohnen zu einer beliebten Kategorie im Bereich Consumer Elecronics gehören, wenn es um potenzielle Geschenke geht.

Im Gegensatz zum neuen Smartphone, einem Tablet, einer neuen Kamera oder einem RC-Auto gibt es beim Betrieb von Drohnen einige Dinge zu beachten, damit neue Drohnenpiloten nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen oder gar Mitmenschen gefährden.

Wir geben einen kurzen Überblick, was es zu beachten gilt.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Deutsche Regelungen gelten noch bis Neujahr

Wer dieses Jahr eine Drohne geschenkt bekommt, ist in einer besonderen Situation. Bis einschließlich 31.12.2020 gilt noch die neue Drohnenverordnung (DrohnenVO) auf Basis der nationalen Gesetze in Deutschland.

EU-Drohnenregeln Teaser

Für euch bedeutet das: Auch für die letzte Woche in 2020 gilt Kennzeichnungspflicht für Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 250g mit einem feuerfesten Schild, das alle geforderten Infos der DrohnenVO zeigt.

Einen unverbindlichen Überblick findet ihr hier.

EU-Drohnengesetze treten am 1. Januar 2021 in Kraft

Ab dem 1. Januar 2021 wird die deutsche Drohnenverordnung dann durch die neuen EU-Drohnenregeln ersetzt. Dahinter verstecken sich neue Gesetzen, die den Betrieb von Drohnen (oder genauer gesagt von unbemannten Luftfahrzeugen) in der gesamten EU einheitlich regeln sollen.

Damit ändern sich einige entscheidenen Dinge, über die ihr euch unbedingt informieren solltet. Gerade Neulingen in der Drohnenszene können wir nur ans Herz legen, sich einige Zeit zunehmen und sich mit den neuen Regeln auseinanderzusetzen.

So wird zum Beispiele eine Registrierung von Drohnehaltern Pflicht und die meisten Drohnen benötigen neue EU-Kenntnisnachweise.

Update 21. Dezember 2020: Das LBA hat in einer Allgemeinverfügung die Registrierungspflicht für Drohnenhalter zwischen dem 31. Dezember 2020 und 30. April 2021 ausgesetzt. Erst ab dem 1. Mai 2021 ist demnach eine Registrierung verpflichtend.

Das LBA verfügt außerdem: „Betreiber, die sich noch nicht registriert haben oder denen die individuelle Registrierungsnummer noch nicht zugewiesen wurde, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem unbemannten Luftfahrzeug anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht.“

Damit ihr nicht direkt die Flinte ins Korn schmeißt, haben wir bereits euch ausführliche Guides zu verschiedenen Aspekten der neuen EU-Drohnengesetzte zusammengefasst:

Versicherungspflicht beachten

Ungeachtet von den sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Drohnen ab 2021, so bleibt eines doch gleich: Ihr benötigt in Deutschland für den Betrieb jeglicher Drohnen eine spezielle Versicherung.

Diese ist durch das Luftfahrtgesetz vorgeschrieben. Damit werden auch sämtliche Flugmodelle und Drohnen erfasst. Es handelt sich dabei um eine besondere Haftpflichtversicherung, die Ansprüche Dritte gegenüber Piloten von Drohnen bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen abdeckt.

Wichtig: Die private Hapftlichtversicherung, die die meisten von euch wohl besitzen dürften, decken dieses Feld in der Regel nicht ab.

Bevor ihr also euren ersten Flug antretet: Schließt unbedingt eine entsprechende Versicherung ab! Bei einigen Anbietern geht das in wenigen Minuten online.

Weitere Informationen zum Thema Drohnen-Versicherung findet ihr in unserem Artikel zum Thema.

Guten Flug!

Drohnenflug und Modellflug sind anspruchsvolle Hobbys. Wie auch bei anderen technischen Freizeitvertreiben benötigt es oft einiges an Vorbereitung, bevor man seinem Zeitvertreib nachgehen kann.

Wir wünschen allen neuen Drohnenbesitzern viel Spaß mit ihren Drohnen und allzeit guten Flug. Fliegt sicher und denkt an eure Umwelt und Mitmenschen. :)

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

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