In Japan ist es zu einem Zwischenfall mit einem betrunkenen Drohnenpiloten gekommen. Zu Schaden kam dabei zum Glück niemand. Es ist jedoch ein erster Fall in dem das verschärfte Luftrecht Anwendung finden könnte.
Egal ob am Steuer oder hinter dem Controller: Wer ein (Luft-)Fahrzeug führt muss nüchtern sein, um sich und andere Menschen nicht leichtsinnig zu gefährden. Das gilt selbstverständlich auch beim Steuern einer Drohne und dürfte dem gesunden Menschenverstand entsprechen.
Dass das nicht unbedingt der Falls ein muss, zeigt nun ein Fall aus Japan. Und das könnte teuer werden.
Flug nach 8 Dosen Bier
Der Vorfall ereignete sich offenbar bereits im Juni, wurde durch japanische Medien aber erst jetzt nach Veröffentlichung erster Details durch die Polizei berichtet. Demnach hat ein 56 Jahre alter Mann aus Toyota City in der Aichi Prefektur seine Drohne im betrunkenen Zustand geflogen und dabei einen Crash gebaut.
Nach bisher vorliegenden Informationen trank der Mann im Zeitraum von 7 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags 8 Dosen (350 ml) Bier, um sich seine Aufräumarbeiten im Haus ein wenig zu „verschönern“. Während er dieser Aufgabe nachging, fiel im auch seine Drohne wieder in die Hände.
Diese hatte er nach eigenen Angaben einige Jahre zuvor gekauft und wollte sie nun nach langer Zeit auf Funktion prüfen. Das genaue Modell der Drohne ist nicht genannt. Es soll sich aber um ein Fluggerät mit einem AUW von 540 g handeln.
Der Flug endete offenbar kurze Zeit später in der Fensterscheibe des Nachbarhauses. Die daraufhin gerufene Polizei stellte den Mann zu Rede und es wurde Anzeige erstattet.
Japan verbietet Flüge unter Alkoholeinfluss
Bereits im Jahr 2019 hatte die japanische Regierung das damals geltende Luftfahrtgesetzt in einigen Grundlagen überarbeitet und für UAVs erweitert. Dabei führten die Japaner auch eine Nullpromillegrenze für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ein. Wir berichteten darüber ausführlich.
Bei Verletzung dieser Regelungen drohen empfindliche Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Im vorliegenden Fall könnte das Bußgeld bis zu 300.000 Yen betragen. Das entspricht etwa 2.300 Euro. Die Summe kommt zur Anwendung, wenn die Drohne mehr als 200 g wiegt und somit nicht mehr als Spielzeug eingestuft wird.
Ob der Mann sich der Strafe stellen muss, wird das laufende Verfahren zeigen. In der Aichi Präfektur ist es der erste solche Fall, seit das Gesetz im Juni 2019 verschärft und Drohnenflüge unter Alkoholeinfluss verboten wurden.
Übrigens: Auch in den neuen Onlinetests zu den neuen EU-Drohnenregeln wird davor gewarnt, eine Drohne unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu fliegen.
Quelle: NHK, (Alternative Quelle: Yomiuri)