Drohne in den den USA

FAA schränkt Drohnenflüge über weiteren Militäranlagen ein

Publiziert von Nils Waldmann

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Die FAA hat mit einer NOTAM (Notice to Airmen) den Betrieb von Drohnen über weiteren militärisch genutzten Anlagen und Gebieten eingeschränkt. Die FAA nutzt damit eines ihrer Sonderrechte aus.

Die Federal Aviation Administration (FAA) ist in den USA für die Überwachung und Regulierung des Luftraumes zuständig. Mit den nun erlassenen Einschränkungen für Drohnenflüge über insgesamt zwölf militärisch genutzten Gebieten, macht die Behörde von einem Sonderrecht Gebrauch.

Die betroffenen Gebiete werden aktuell durch das U.S. Department of Defence verwaltet oder genutzt.

FAA Special Security Instructions machen Einschränkungen möglich

Die FAA arbeitet dabei eng mit anderen Behörden zusammen, um die potenziellen Gefahren, die von Drohnen ausgehen, die zu „schädlichen Zwecken“ verwendet werden, zu minimieren.

Drohne in den den USA
Die FAA schränkt Drohnenflüge über weiteren US-Gebieten ein.

Dazu kann die FAA sogenannte Special Security Instructions erlassen und die Nutzung des Luftraumes einschränken. In diesem Fall gilt die Einschränkung speziell für Drohnen / UAS. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet Title 14 der Code of Federal Regulations Abschnitt 99.7 (14 CFR § 99.7).

Folgende Gebiete in insgesamt zwölf US-Bundesstaaten werden von der NOTAM mit der Nummer FDC 9/3332 umfasst und eingeschränkt:

  • Raven Rock Mountain Complex in Adams, PA
  • Lake City Army Ammunition Plant in Independence, MO
  • Pine Bluff Arsenal in White Hall, AR
  • Tooele Army Depot in Tooele, UT
  • Hawthorne Army Depot in Hawthorne, NV
  • Pueblo Chemical Depot in Pueblo, CO
  • Iowa Army Ammunition Plant in Middletown, IA
  • Watervliet Arsenal in Watervliet, NY
  • Blue Grass Army Depot in Richmond, KY
  • Letterkenny Army Depot in Chambersburg, PA
  • Rivanna Station in Charlottesville, VA
  • Maui Space Surveillance Site in Maui, HI

Die Special Security Instructions, die Drohnenpiloten einhalten müssen, sind hingegen in der UAS NOTAM FDC 8/3277 beschrieben. Hier ist vor allem die vorherige Genehmigung vor einem Aufstieg durch den Betreiber der militärischen Anlage hervorzuheben.

Weitere Details zu der neuen NOTAM und anderen Einschränkungen können im UDDS System der FAA eingesehen werden.

Verstöße können schwere Konsequenzen haben

Die NOTAM FDC 9/3332 soll ab dem 11 Juli 2019 in Kraft treten. Alle Drohnenpiloten, die in der Gegend fliegen, sollten sich sehr genau mit den neuen Einschränkungen und Auflagen vertraut machen.

Ein Verstoß gegen die NOTAM kann strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und dürfte durch die entsprechenden Behörden gezielt verfolgt werden – alleine schon, um Abschräkungscharakter zu entwickeln.

Quelle: FAA

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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