FAA: LAANC für Drohnengenehmigungen in den USA kommt Ende Juli

Publiziert von Nils Waldmann

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Das LAANC System geht noch im Juli 2019 in den USA an den Start. LAANC soll die Genehmigung von Drohnenflügen innerhalb des kontrollierten Luftraums in nahezu Echtzeit bearbeiten können.

Die Abkürzung LAANC steht dabei für Low Altitude Authorization and Notification Capability. Das System ist für kommerzielle Drohnenflüge schon seit Ende letzten Jahres verfügbar und hat den Genehmigungsprozess für Fluganträge im kontrollierten Luftraum deutlich vereinfacht.

Im Mai wurde bekannt, dass auch zu Freizeitzwecken geflogene Drohnen ab sofort in den USA als Luftfahrzeuge gewertet werden. Das verhinderte effektiv den legalen Aufstieg für alle Drohnenpiloten, die ihrem Hobby innerhalb des kontrollierten Luftraums nachgehen wollten. Das Problem: LAANC war nur für kommerzielle Flüge verfügbar.

Besserung in Sicht: LAANC kommt für alle

Genau das soll sich nun ändern. Am 23. Juli 2019 will die FAA das System für alle Piloten freischalten. So werden dann auch Freizeitpiloten wieder in die Lage versetzt, ihre Drohne innerhalb der rechtlichen Vorgaben mit einer Genehmigung in kontrolliertem Luftraum aufsteigen zu lassen.

Bildquelle: FAA | ©

Das LAANC System kann dabei über verschiedene Anbieter verwendet werden. Auf der Website der FAA ist eine Liste dieser sogenannten UAS Service Suppliers (USS) zu finden, die die Beantragung von Aufstiegsgenehmigungen via LAANC bieten.

Ob alle USS bis zum 23. Juli 2019 startbereit sind, wird sich zeigen. In der Regel reagieren diese Anbieter aber sehr zügig auf neue Entwicklungen am Drohnenmarkt.

Mehrere Datenquellen für mehr Sicherheit

Der Genehmigungsprozess läuft dabei sehr einfach ab. Der Drohnennutzer verwendet eine App eines USS und beantragt an einer bestimmten Position den Aufstieg seiner Drohne.

Der Antrag wird dann gegen verschieden Datenquellen, wie die temporäre Flugbeschränkungen, NOTAMs und UAS Facility Maps geprüft. Letzter teilen den Bereich um Flufhäfen herum in bestimmte Zonen ein, sodass kein pauschales Verbot in Flughafennähe ausgesprochen werden muss.

Der USS leitet die Daten dann an die FAA weiter. Diese prüft den Antrag in kürzester Zeit (in der Regel voll automatisch) und sendet die Genehmigung an den USS zurück. Dieser bestätigt dem Drohnenpiloten dann den genehmigten Aufstieg.

Damit scheint LAANC deutlich schneller zu funktionieren, als der ebenfalls elektronisch gestützte, aber manuell bearbeitete Entscheidungsprozess, den beispielsweise Portugal einsetzt.

In dem folgenden Webcast sind alle wichtigen Dinge noch einmal zusammengefasst.

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Mehr Informationen
Quelle: FAA

Quelle: DroneDJ

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

Bildquellen

  • FAA LAANC Logo Image Source FAA: FAA | ©

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