Walhalla Gebäude Gericht Tempel

Neue FAA-Regeln für Drohnenpiloten in den USA

Publiziert von Nils Waldmann

am

Die Federal Aviation Administration (FAA) hat neue Regeln für Drohnenpiloten herausgegeben, die den Flug in kontrolliertem Luftraum für private Modellflieger zunächst unmöglich machen.

Als Reaktion auf den von President Trump unterzeichneten FAA Reauthorization Act of 2018 hat die FAA nun neue Regelungen veröffentlicht, die privaten Drohnenpiloten, welche ihre Drohne zu Freizeitzwecken fliegen, den Sonderstatus als Modellflieger aberkennt.

Section 336 außer Kraft

Mit dem neuen Reauthorization Act verliert die bekannte Section 336 ihre Wirkungskraft für Drohnenpiloten, die ihr Fluggerät zu Erholungszwecken aufsteigen lassen wollen. Section 336 sah bisher eine Ausnahme für private Drohnenflüge von den Regeln der FAA vor.

Somit ist es ab sofort nicht mehr möglich, seine Drohne in kontrolliertem Luftraum in einem Sicherheitsabstand um viele Flughäfen herum aufsteigen zu lassen.

Bisher war dies möglich. Lediglich das nächste Air Traffic Control Center musste informiert werden.

Ab sofort müssen Drohnenfans eine Erlaubnis über das neue LAANC System anfragen, wenn sie in den entsprechenden Zonen fliegen wollen. LAANC steht für Low Altitude Authorization and Notification Capability und soll die Integration von UAVs in den Luftraum vorantreiben.

Noch ist LAANC allerdings nicht verfügbar und Drohnenpiloten müssen somit auf Basis der neuen FFA-Regeln Abstand von ihrem Flugvorhaben nehmen sofern sie sich in kontrolliertem Luftraum befinden. Nach aktuellen Angaben soll LAANC bis zum Sommer 2019 Einsatz bereit sein.

Höhengrenze und Test

Außerdem gibt es ab sofort Vorbereitungen für einen speziellen Test, der die Grundzüge des Luftrechtes und das Verhalten im Luftraum prüfen soll. Der Nachweis zum erfolgreichen Bestehen dieser Prüfung kann in Zukunft jederzeit von einem FAA-Office oder der Polizei zum Vorzeigen gefordert werden.

Der Test soll spätestens am 18. November 2019 online zur Verfügung stehen.

Des Weiteren sehen die neuen Regeln (bzw. die außer Kraftsetzung von Section 336 für Modellflieger) nun auch eine neue Höhengrenze in unkontrolliertem Luftraum vor. Diese Beträgt ab sofort 400 Fuß, was circa 122 m entspricht.

Damit reiht sich die USA in eine lange Liste an Ländern ein, die 120 Meter (AGL) als maximale Flughöhe für Drohnen festgelegt haben. Auch die neuen harmonisierten EU-Drohennregeln sehen 120 m als Maximalflughöhe ohne Sondererlaubnis vor.

Das folgende Video von 51 Drones fasst die neuen Regeln anschaulich zusammen (englisch).

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Quelle: 51 Drones / YouTube

Quelle: DroneDJ

Bleibt in Kontakt!

Wenn ihr über die neuesten Drohnen-News, Drohnen-Leaks, Drohnen-Gerüchte, Drohnen-Guides und Drohnen-Testberichte auf dem Laufenden bleiben möchtet, dann folgt uns gerne auf unseren Social-Media-Kanälen!

Außerdem freuen wir uns natürlich über eure Nachrichten oder Fragen in den Kommentaren!


Hinweis: Mit Sternchen (*) markierte Links sind Affiliate-Links / Partnerlinks. Mit einem Kauf über diesen Link erhalten wir als Seitenbetreiber eine Verkaufsprovision. So kannst du Drone-Zone.de ganz einfach unterstützen. Bitte beachtet, dass es sich bei Drone-Zone um eine reine Website zur Information und keinen Online-Shop handelt. Ihr könnt über unsere Seite keine Kaufverträge über die dargestellten Artikel abschließen und auch keine persönliche Beratung hierzu in Anspruch nehmen. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Avatar-Foto

Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

Schon gesehen?

Mavic 3 im Flug

Digitale EU-Drohnenkarte für Geografische Zonen kommt

Genau wissen, wo man mit der Drohne fliegen darf und wo nicht – und das in der gesamten EU. Klingt derzeit nach einem kleinen Traum. Doch es kommt Bewegung in ... jetzt lesen!

EU-Registrierung / eID: LBA setzt Pflicht bis Mai 2021 aus

Aus dem Luftfahrt Bundesamt (LBA) gibt es neue Informationen zu der so genannten Drohnenbetreiberregistrierung. Diese hält mit den neuen EU-Drohnrengesetzen Einzug, die am dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. ... jetzt lesen!

Las Vegas Foto bei Nacht

Drohnenpilot zu 20.000$ Strafe nach Fly-Away verurteilt

Ein Fly-Away ist gefährlich und kann teuer werden. Das bekommt nun ein US-Drohnenpilot zu spüren, der die Kontrolle über seine Drohne in Las Vegas verloren hat. Der Quadcopter landete schließlich ... jetzt lesen!

EU-Drohnenregeln Teaser STS Standardszenarien

FAQ: STS & PDRA Standardszenarien für Drohnen (SPEZIFISCHE Kategorie)

Spezielle Drohnenflüge bringen meist Gegebenheiten mit, die sie nicht mehr für die OFFENE Betriebskategorie qualifizieren. Damit der Aufwand zum Einholen notwendiger Betriebsgenehmigungen und Freigaben trotzdem überschaubar bleibt, gibt es sogenannte ... jetzt lesen!

Schreibe einen Kommentar