Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal - Mavic 2 Pro mit Genehmigungen

Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal 2022 (So gehst du vor!)

Publiziert von Nils Waldmann

am

Wer nach Portugal in den Urlaub fliegt, sollte seine Drohne unbedingt einpacken. Portugal ist gegenüber Drohnenflügen ein sehr liberales Land. Was genau du beachten musst, haben wir dir in diesem Artikel zusammengetragen.

Damit du deinen Urlaub zusammen mit der Drohne im Gepäck stressfrei antreten kannst, benötigst du ein wenig Vorlaufzeit.

Wenn du also mit deiner Drohne nach Portugal reisen möchtest, solltest du dir bereits einige Wochen vorher Gedanken dazu machen.

Im Folgenden haben wir euch unsere Erfahrungen mit den Beantragungsverfahren und der Handhabung der Unterlagen und Genehmigungen vor Ort in Portugal beschrieben.

Disclaimer: Wir sind hier in keiner Weise rechtsberatend tätig. Alle hier zusammengetragenen Informationen entstammen einer gründlichen Recherche zum Thema Drohnenflug im besagten Land. Ziel ist es, euch als Lesern einen schnellen Überblick über das Thema zu verschaffen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Wichtiger Hinweis: Auch in Portugal gelten ab dem 01. Januar 2021 die neuen Drohenregelungen der EU. Für genaue Informationen informiert euch bei der AAN.

Drohnen-freundliches Portugal

Anders als in anderen europäischen Ländern, sind die Portugiesen und die portugiesische Gesetzgebung sehr liberal gegenüber dem Einsatz von Drohnen eingestellt. Es ist das erste Land das uns begegnetet ist, in dem man quasi mitten in der Stadt aufsteigen darf. Das wäre in Deutschland quasi unmöglich, ohne einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu provozieren – okay das war ein wenig übertrieben, aber ihr wisst, was gemeint ist. ;)

Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal - Mavic 2 Pro mit Genehmigungen
Die DJI Mavic 2 Pro* hat uns nach Portugal begleitet.

Portugal hat den sogenannten Drone Code verabschiedet, der auf den portugiesischen Luftfahrtgesetzen fußt. Ähnlich wie die Drohnenverordnung in Deutschland, versucht die Regierung so die erlaubte und verbotene Nutzung von Drohnen möglichst einfach darzustellen.

In unseren Augen ist das Portugal noch ein wenig besser gelungen, als uns in Deutschland. Auf der Website „Von na Boa“ und der dazugehörigen App gibt es alle wissenswerten Infos, rund im den Drohnenflug in Portugal – aktuell leider nur auf portugiesische. Der Google Translator leistet aber zumindest ins Englische sehr gute Arbeit, sodass die Seite sehr informativ ist (Seite einfach mit Google Chrome besuchen und übersetzen lassen).

Update: Seit dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregelungen findet sich ein ausführliches FAQ der portugiesischen ANAC auf der Behördenwebsite (einfach die Übersetzungsfunktion eures Browser nutzen).

Voa na Boa – eine App für Drohnenpiloten

Mit der gleichnamigen App Voa na Boa für Drohnepiloten hat Portugal allen Fliegern einen echten Gefallen getan. Die App teilt den Luftraum über Portugal in sehr nachvollziehbare Zonen auf und gibt direkt an, wie hoch in beschränkten Lufträumen geflogen werden darf.

Auch Nationalparks und von der Air Force kontrollierte Gebiete sind eingezeichnet. Genau so wie die Zonen rund um die Flughäfen. Wirklich gut!

Die App gibt es für iOS und Android Smartphones. Sie ist kostenlos im App Store / Play Store herunterladbar.

Die Karte ist darüber hinaus online auch auf der Voa na Boa Website einsehbar (ganz nach unten scrollen).

Die wichtigsten Drohnen-Gesetze in Portugal auf einen Blick

Update: Auch Portugal wendet die EU-Drohnenregeln an und es gelten damit für die meisten von uns die Bedingungen der OPEN Category. Es gelten auch die Vorgaben für die Anbringung der eID und der Betreiberregistrierung. Diese Registrierung muss aber zwingend in dem EU-Land mit dem ersten Wohnsitz (oder dem Land der Einreise) erfolgen. Sprich: Wer eine deutsche eID hat, muss diese auch in Portugal nutzen und darf sich dort nicht erneut registrieren.

Vor 2020:

  • Drohnen können ohne besonderen Führerschein geflogen werden
  • In unkontrolliertem Luftraum beträgt die maximale Höhe 120 m (AGL = über Grund)
  • Eine Versicherungspflicht besteht nicht (macht aber immer Sinn –> Infos zur Drohnenhaftplfichtversicherung)
  • Kennzeichnung / Registrierung der Drohne ist Stand April 2019 nicht notwendig
  • Werden während des Fluges Luftbilder oder Videos aufgezeichnet muss eine Erlaubnis von der Autoridade Aeronáutica Nacional (AAN) eingeholt werden.
  • Das Abfluggewicht darf maximal 25 kg betragen.
  • Ansonsten gilt, wie fast überall: Keine Nachtflüge, Flüge über Militär- und Regiersungsanlagen, Gefängnissen, Bildungseinrichtungen Sicherheitskräften, Einsatzorten und Menschenansammlungen (> 12 Personen).
  • Natürlich muss die Privatsphäre anderer Personen beachten werden.
  • Gleiches gilt für das Eigentum anderer Leute (genügend Abstand halten).

Wer es noch genauer wissen möchte, sollte sich die Übersicht von my-road zu den aktuellen Drohnengesetzen in Portugal anschauen.

Drohnen fliegen in Portugal: Diese Genehmigungen brauchst du

Wer seine Drohne mit in den Urlaub nimmt, will wohl in den meisten Fällen damit Aufnahmen anfertigen. Dafür benötigt es in Portugal in jedem Fall eine Genehmigung!

Zwar ist das Fliegen an sich (fast) überall erlaubt, das Schießen von Fotos und Filmen von Videos muss jedoch zuvor genehmigt werden.

Das verdirbt einem im ersten Moment ein wenig den Spaß und sorgt für die oben erwähnte Vorlaufzeit. Weiter unten haben wir euch den gesamten Prozess dargestellt. Es ist jedoch alles halb so schlimm!

Denn: Im Gegensatz zu einigen Behördengängen in Deutschland mit relativ langen Antwortzeiten, sind die Portugiesen extrem flott. Anfragen werden meist innerhalb weniger Tage und in einem sehr guten Englisch beantwortet. Die Kommunikation war so mit allen Behörden super einfach.

Zum Vergleich: In Deutschland warten wir immer noch auf einige Auskünfte von Ordnungsämtern, die wir per Mail gestellt haben – wohl gemerkt auf Deutsch… ;)

Im Folgenden wollen wir kurz auf die einzelnen Player eingehen, die du ggf. in Portugal um Erlaubnis fragen musst, um mit deiner Drohne filmen und fotografieren zu dürfen.

Autoridade Aeronáutica Nacional (AAN)

Die Autoridade Aeronáutica Nacional (AAN) ist der erste und wichtigste Partner. Die AAN ist die nationale Luftfahrtbehörde. Sie entscheidet darüber, ob an einem Ort Fotos und Videos mit einer Drohne gemacht werden dürfen.

Sie erteilt die wichtigste Genehmigung, mit Koordinaten, maximaler Flughöhe und dem entsprechenden Radius, der den Flugbereich abgrenzt.

Die AAN entscheidet auch darüber, ob in einem dem Militär zugeordneten Bereich geflogen werden darf. Dazu werden eure Anfragen automatisch an die Luftwaffe weitergegeben. Ziemlich praktisch.

Website der Autoridade Aeronáutica Nacional (AAN): https://www.aan.pt

Autoridade Marítima Nacional

Die zweite Anlaufstelle ist die portugiesische Marine Autoridade Marítima Nacional (AMN). Sie ist immer dann um Erlaubnis zu fragen, wenn Flüge über dem Wasser (Meer oder Seen) oder am Strand erfolgen sollen.

Die AMN ist weniger zentralisiert in Bezug auf Drohnenflüge aufgestellt. Hier muss jeder Oberbefehlshaber der einzelnen Zuständigkeitsbereiche „Capitanias“ um Erlaubnis gebeten werden.

Im Gegensatz zur Erlaubnis der AAN verlangen manche AMN-Vertreter für die Ausstellung eine Gebühr (meist wohl um die 20 Euro). In Lissabon war es kostenlos.

Website der Autoridade Marítima Nacional (AMN): https://www.amn.pt

Instituto da Conservação da Natureza e das Florestas

Der letzte Player im Bunde ist die Instituto da Conservação da Natureza e das Florestas (ICNF), was für „Das Institut für Naturschutz und Wälder“ steht.

Das ICNF muss immer um Erlaubnis gefragt werden, wenn die Drohne in einem der portugiesischen Nationalparks oder über historischen Stätten geflogen werden soll, die vom ICNF verwaltet werden.

Wann du das ICNF einschalten musst, erkennst du auf der Karte der Voa na Boa App. Hier sind alle Nationalparks und andere Gebiete des ICNF ins orange (hell) hervorgehoben.

Website des Instituto da Conservação da Natureza e das Florestas (ICNF): https://www.icnf.pt

Kurzüberblick aller Genehmigungen für den Drohnenflug in Portugal

Du musst,…

  • …die AAN fragen, wenn du Fotos- und Videos mit deiner Drohne aufnehmen willst.
  • …die AMN fragen, wenn du am Strand oder über dem Wasser fliegen willst.
  • …das ICNF fragen, wenn du in Nationalparks oder über historischen Stätten fliegen willst.

Der Genehmigungsprozess für Drohnenpiloten in Portugal (e-AAN)

Wichtig: Unseren Recherchen zur Folge ist dieser Prozess weiterhin notwendig, wenn mit einer Drohne Foto- oder Videoaufnahmen gemacht werden sollen. Das fällt dann nämlich nicht mehr unter die EU-Drohnenverordnung, die notwendige Freigabe fuß stattdessen auf der Durchsetzungsverordnung EU 2016/679 „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr“.

Da wir nun erörtert haben, wer alles gefragt werden muss, wollen wir uns nun um das Einholen der Genehmigungen kümmern (Stand April 2019).

Der folgende Guide bezieht sich dabei zunächst auf die AAN-Genehmigung. Ohne diese stellen nämlich weder AMN noch ICNF ihre Genehmigung aus.

Zum Glück ist das Beantragen der AAN-Genehmigung seit Februar 2019 über ein Online-Portal möglich. Für dieses muss man sich zunächst registrieren und eine Art Versicherungserklärung per Briefpost nach Portugal schicken. Die Freischaltung des Account geschieht dann innerhalb weniger Tage.

Schritt 1: im e-AAN System registrieren

Im ersten Schritt muss die elektronische Registrierung im e-AAN System durchgeführt werden. Dabei werden einige für Deutsche komische Daten, wie die Steuernummer abgefragt. Diese Information ist in Portugal etwas ganz selbstverständliches (selbst der Fahrkartenautomat der Lissabonner U-Bahn fragt einen danach).

Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal - e-AAN RegistrierungBildquelle: AAN | ©
Die Registrierung für das e-AAN Tool ist schnell erledigt.

Hier kann ganz einfache die deutsche Steuernummer angegeben werden. Geprüft wird dieses Datum bei Ausländern wohl eher weniger (denken wir!).

Schritt 2: Account aktivieren

Um den Account zu aktivieren, muss die im nächsten Schritt per Mail zugesandte Erklärung händisch unterschrieben und an die portugiesische Anschrift der AAN gesandt werden. Das geht auf dem Postweg in wenigen Tagen.

Bei uns hat die Aktivierung keine 5 Tage gedauert. Ein erfolgreiche Freischaltung des Accounts wird einem per Mail mitgeteilt (Willkommen im Jahr 2019!).

Die Zusendung des Formulars per eMail funktioniert nur, wenn ihr eine digitale Signatur besitzt. So etwas ist aber in der Regel deutlich teuer als die 90 Cent Briefporto.

Schritt 3: Stammdaten anlegen (Pilot, Drohne, Versicherung)

Nachdem der Account aktiviert ist, könnt ihr euch das erste Mal im e-AAN Tool anmelden. Die Oberfläche lässt sich direkt beim Login auf Englisch umstellen.

Unter „Contacts“ und „Adresses“ finden sich die Daten der Registrierung wieder.

3.1 Einen Pilot anlegen

Der Account ist einem sogenannten „Operator“ zugeschrieben. Das bist im Normalfall du. Um nun einen Antrag für einen Flug stellen zu können, musst du noch einen „Piloten“ anlegen.

Unter einem Operator Account können also mehrere Piloten angemeldet werden. Wenn du also mit Freunden oder Familie reist, sollte es theoretisch genügen die Genehmigungen für jeden Piloten über einen Operator Account zu beantragen.

Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal - Pilot registrierenBildquelle: AAN | ©
Ein Pilot kann direkt aus dem Operator Profil erstellt werden.

Wer alleine unterwegs ist, der kann einfach den „Copy from my data„-Button verwenden und das Tool übernimmt die Daten des Operators automatisch.

3.2 Versicherung hinterlegen

Da wir als deutsche Drohnenpiloten ja verpflichtet sind eine Hapftlichtversicherung für den Betrieb einer Drohne / eines Flugmodells abzuschließen, kann man diese auch im e-AAN hinterlegen.

Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal - e-AAN Versicherung hinterlegenBildquelle: AAN | ©
Auch die eigene Versicherung lässt sich optimal angeben.

Wir haben dazu einfach die Nummer des Versicherungsscheins eingetragen. Nach dem Versicherer fragt das Tool nicht. Das ganze ist sicherlich optional und eher vorbereitend auf eine möglicherweise anstehende Versicherungspflicht in Portugal bereits vorab integriert worden.

3.3 Ein RPA (Drohne) hinzufügen

Im nächsten Schritt fügen wir nun deine Drohne hinzu. Das ist nach dem Anlegen des Piloten der wichtigste Schritt.

Wir haben die im folgenden Bild die ausgefüllten Daten einer DJI Mavic 2 Pro* angehängt. Das sollte einen ganz guten Anhaltspunkt geben.

Wichtig ist: Die Drohne muss nicht bei jedem Kriterium „Yes“ erfüllen. Es ist nur wichtig, dass das Formular ehrlich ausgefüllt wird. Außerdem sollte zur Identifikation der Drohne eine Seriennummer angegeben werden.

Sollte ein Wert nicht vorhanden sein, immer zuerst den Infotext lesen, der beim Überfahren mit der Maus erscheint. Oftmals muss dann „Do not have“ oder Ähnliches eingeben werden.

Alle Felder mit einem roten Stern musst du beantworten, der Rest ist optional.

Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal - Deine Drohne registrierenBildquelle: AAN | ©
Das Hinterlegen der Drohneninformationen ist etwas aufwändiger.

Damit hast du nun alle wichtigen Stammdaten hinterlegt und dein Account ist bereit, sogenannte „Applications“ für Flüge an die AAN zu senden. Darum kümmern wir uns jetzt.

Schritt 4: Genehmigung für einen Drohnenflug in Portugal beantragen

Um einen Antrag für einen Drohnenflug zur Erstellung von Bildern oder Videos in Portugal zu stellen, steht der Menüpunkt „Areas“ bereit.

Wichtiger Hinweis: Wie einige Kommentatoren angemerkt haben, ist der Prozess mittlerweile offenbar auf drei Anträge pro Flugtag / Pilot beschränkt. Danach wird die Meldung „Maximum daily order limit for this RPA / Pilot“ angezeigt und ihr könnt keine weiteren Anträge mehr für diesen Tag anlegen oder verändern. Das betrifft jeden Kalendertag, der von einem Antrag berührt wird. Stellt ihr also einen Antrag über mehrere Tage, so scheint dieser für jeden dieser Tage als ein „verbrauchter“ Antrag zu zählen.

Klicke hier auf den Button „Add„, wie in den Schritten zuvor, um einen neuen Antrag zu öffnen.

Flug über dem Meer oder Strand?

Im ersten Schritt muss angegeben werden, ob über dem Meer oder Stränden geflogen werden soll. Je nachdem, wo sich die herausgesuchten Koordinaten für den Flug befinden.

Wenn nein, wird nur der Verwaltungsbereich abgefragt, wenn ja, muss die zuständige Captaincy der AMN angegeben werden (siehe weiter unten).

Stammdaten für den Flug wählen

Deine Drohne, den Piloten und ggf. deine Versicherung kannst du nun einfach aus dem Drop Down Menü auswählen.

Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal - e-AAN Antrag für Drohnenflug stellenBildquelle: AAN | ©
Der Antrag für einen Drohnenflug mit Kamera ist ein wenig aufwändiger.

Nun wird es spannend. Es folgt die Angabe des Zeitraums für den die Genehmigung gelten soll. Hierbei ist der Bereich am oberen Rand zu beachten: Maximal 60 Tage sind möglich. Je nach Koordinaten kann die Erlaubnis aber auf 2 Tage eingeschränkt werden.

Wir sind mit 7 Tagen in der Regel gut gefahren. Sehr stark besuchte Orte oder Koordinaten im Einflussbereich des Militärs wurden auf 2 Tage eingeschränkt.

Bei „Time Period“ einfach „von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang“ wählen. Nachtflüge sind nicht gestattet (man kann aber sicher auch dafür eine Genehmigung bekommen).

Koordinaten, Flugbereich und Höhe angeben

Im nächsten Schritt erfolgen eigentlich die wichtigsten Angaben. Zunächst muss eine Form des Flugbereichs gewählt werden. Aufgrund der geringeren Anzahl der Angaben, haben wir hier immer „Circular“ gewählt.

Es sind dann nur die Koordinaten des Mittelpunktes eines Kreises und dessen Radius anzugeben. Außerdem ist die Flughöhe zu wählen. Hier hilft die Voa na Boa App weiter. In der Regel bekommt man hier die maximale Höhe genehmigt. Fordert man mehr, wird die Genehmigung meist auf eine niedrigere Höhe eingeschränkt.

Wer komplizierte Flugmissionen vor sich hat, kann auch Polygone oder sogar Pfade zur Genehmigung beantragen.

Hinweis: Wie von einigen Lesern bemerkt, steht das Feld zur Auswahl der Area in manchen Situationen nicht zur Auswahl. Vor allem auf dem weiten Land scheint es an einigen Stellen nicht notwendig zu sein eine genaue Zone anzugeben und man erhält mitunter eine Genehmigung für den gesamten Bereich der oberhalb ausgewählt wurde. Mehr dazu in den Kommentaren. Zur Absicherung in jedem Fall mit der AAN per Mail in Kontakt treten!

Weiterführende Informationen zum Flug

Außerdem müssen einige weitere Fragen beantwortet werden. Hier sind die Werte, die wir entsprechend eingetragen haben (bitte nicht blind kopieren, sondern auf deine Situation anpassen ;)).

  • Type of collection: Fotografie / Filnagem / photography / filming
  • Purpose: Vacation
  • Recipient entity: Me, private
  • Aerial images: Maybe YouTube, Social Media. Mainly private.
  • Complementary notes: Drone has a sign with my name and address on it as required by German law. I do not have a drone registration number from Portugal.

Das war auch „schon“ alles.

Diese Prozedur wiederholt sich nun für jede Koordinate an der die Drohne zum Filmen und Fotografieren eingesetzt werden soll.

Wo bekomme ich Koordinaten her?

Diese Frage stellten wir uns auch. In unserem Fall kam aufgrund der geplanten Reise nur Lissabon, die Gegend um Cascais und der Sintra Nationalpark in Frage. Im Rahmen einiger Recherchen zu diesem Thema bin ich mit Michael von dem Blog allucansurf.de in Kontakt gekommen.

Er hat eine sehr schöne Serie über seine Reise mit der Drohne nach Portugal geschrieben. Unter anderem hat er eine tolle Zusammenfassung von Koordinaten erstellt. Hier kann man sich super inspirieren lassen.

Die meisten unserer Punkte stammen direkt aus Michaels Liste und sind nur zu empfehlen.

Das Koordinatenformat

Ein Wort noch zu den Koordinaten. Diese müssen im Format Grade(°) und Dezimalgrade angegeben werden (also z.B. 38.713889, -9.139444).

Das Format in Grade(°), Minuten(′), Sekunden(″) und Dezimalsekunden versteht das e-AAN Tool nicht. Für die obigen Koordinaten wäre das dann 38°42’50.0″N 9°08’22.0″W.

Google Maps spuckt zum Glück beide Werte aus, sodass man hier nicht groß Umrechnen muss.

Um für einen beliebigen Punkt auf der Weltkarte bei Google die Koordinaten zu erhalten, einfach mit Rechtsklick die Stelle anklicken und „Was ist hier?“ wählen. Ein kleines Fenster am unteren Rand zeigt dann die Koordinaten in Graden(°) und Dezimalgraden an.

Wie geht es nun weiter?

Die ANN prüft die Anträge nun. Das geschieht meist 8 bis 10 Werktage vor dem Beginn des beantragten Zeitraums. Über den Beginn und das Ergebnis der Prüfung wird man sofort per Mail benachrichtigt.

Die Genehmigung lässt sich dann direkt als PDF im e-AAN herunterladen. Diese PDF-Dateien müssen dann auch ggf. an andere Behörden weitergeleitet werden.

Wir sind letztendlich mit einer ganzen Mappe voller Genehmigungen nach Portugal geflogen. Das Stückpapier hat sogar das ein oder andere Mal seinen Zweck erfüllt und Ärger abgewandt!

Änderungen der Antragparameter durch die AAN

Selten kommt es vor, dass die AAN den Antrag anpassen muss. Ggf. wird die gewählte Koordinate geringfügig verschoben oder der Radius oder die Höhe eingeschränkt.

Diese Änderung bekommt man mit der Genehmigung per Mail mitgeteilt. Es ist wichtig, diese Änderungen zur Kenntnis zunehmen, weil die Koordinaten auf der Genehmigung selbst den „alten“, beantragen Koordinaten entsprechen.

Eine Einschränkung las sich zum Beispiel folgendermaßen:

„[…] In accordance with the legal regime stated in the Decree-Law no. 42071, from December 30th 1958, regulated by the Portaria no. 17568, from February 2nd 1960, amended by the Portaria no. 358/2000, from June 20th, whose implementation, according to paragraph b), no. 3, art. 4th of the Law no. 28/2013, from April 12th, is a National Aeronautical Authority responsibility, and considering the potential risk of collection and dissemination of aerial imaging of sensitive sites for the national security, located in the requested area, and in order to avoid overruling/denial, your request registerregistered under number 20078 is hereby approved/authorized by this authority under the following terms and conditions: 1) the requested maximum height of 30m is reduced to 20m; 2) the requested range of 250m is reduced to 50m; 3) the center geographic coordinate  38.706868  -9.135398 is changed to  38.706672  -9.136122 (70m West of the previous coordinate).“

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Was ist mit der Marine und den Nationalparks?

Je nach dem, wo deine Koordinaten liegen, musst du nun noch die AMN und/ oder die ICNF um Erlaubnis fragen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die ANN zwar nach dem Flug über dem Wasser fragt, sie holt aber nicht die Erlaubnis bei der AMN für dich ein. Das ist deine Verantwortung! Einzig und allein die Kontakt zur Luftwaffe deckt die ANN mit ab.

Kontakt mit der AMN (Marine)

Auf der Website der AMN sucht du dir die zuständige Captaincy heraus und schreibst an die Kontaktadresse einfach eine Mail. Wir haben folgenden Text verwendet:

Dear Captain of Sea and war, [TITEL ANPASSEN!]
 
I am visiting your beautiful country in the beginning of [month year] and would like to take some photos and record some videos with my drone.
 
I am planning to fly at the following coordinates, which also will include flying over the the sea and on beaches. I therefore would like to kindly ask you for your permission to fly at the following spots:
 
Coordinate / Height above ground level / circular radius
 
38.775083, -9.091389 / 30 m / 500 m

 
The flight will take place from [date] to [date] from sunrise to sunset.
 
Your authorisation is highly appreciated.
 
I am looking forward to your answer.
 
Sincerely,

Drone-Zone.de / Nils Waldmann

Dazu hängt du die e-AAN Genehmigungen als PDF. Die Antwort erfolgte vom Lissabonner Captain innerhalb weniger Tage. Du bekommst dann eine Email mit dem Okay. Die druckst du aus und nimmst sie mit.

Kontakt mit der Naturschutzbehörde (ICNF)

Bei den Nationalparks bzw. der ICNF gilt dasselbe. Liegt dein Ziel in einem Bereich, der geschützt ist, musst du einen separaten Antrag stellen. Das geht mit einem einfachen PDF-Formular (siehe Link unten). Die Damen und Herren wollen allerdings so genannte KMZ-Dateien angehängt haben, die den Bereich des geplanten Fluges zeigen.

Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal - e-AAN KMZ Dateien herunterladenBildquelle: AAN | ©
Die KMZ-Daten zu den beantragen Koordinaten lassen sich einfach herunterladen.

Diese Dateien kannst du dir nach erfolgreicher Genehmigung im e-AAN Portal herunterladen, um sie weiterzuleiten.

Das Antragsformular findest du hier. Es ist zweisprachig (portugiesische und englisch).

Die Antwort kommt ebenfalls mit einer Stellungnahme via e-Mail. Je nach Jahreszeit kann diese auch negativ ausfallen, wenn gerade besondere Arten brühten, etc. Dann in jedem Fall respektieren und nicht dort fliegen!

Was gibt es noch zu beachten?

Wie auch in anderen Ländern kann der Luftraum ungeachtet der ausgestellten Genehmigung gesperrt werden. Das gilt dann natürlich auch für den freien Luftraum.

Diese Sperrungen sind auf der Website der AAN inklusive KMZ-Datei (die sich mit Google Earth öffnen lässt) einsehbar und müssen auf jeden Fall vor jedem Start geprüft werden.

Die Portugiesen sind außerdem sehr beziehungsorientiert. Ein kleiner Hinweis an den nahestehenden Polizisten und ein kurzes Vorzeigen der ANN Genehmigung vor dem Start hält einem mitunter viel Diskussion vom Leib.

Alle Polizisten und offizielle Angestellten in Parks und Burgen waren sehr hilfreich. Nie bekamen wir ein pauschales „Nein“ zu hören. Alles wurde immer sauber geprüft. In der Regel ging alles in Ordnung.

Oft kam sogar der Hinweis, dass man andere Personen, die sich beschweren könnten, direkt an den Offiziellen weiterschicken sollte. Das ist aber nie passiert. Die Leute waren im Gegenteil sehr interessiert und haben sich gefreut. Oder es war ihnen schlicht egal – das ist meist sogar das Beste. ;)

Schlusswort

Das ganze Prozedere klingt niedergeschrieben schlimmer, als es eigentlich ist. Mit unserem Guide hast du schon eine Menge Wissen vor dir liegen, das dir dabei hilft, deine Drohne legal in Portugal zu fliegen.

Wir wünschen viel Spaß im Urlaub mit der Drohne und hoffen, dass dir unser Artikel weitergeholfen hat.

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Weiterführende Fragen zu den Drohnegesetzen in Portugal

Gelten in Portugal die Drohnenregelungen der EU?

Ja, Portugal hat als Mitgliedsstaat der Europäischen Union natürlich ebenfalls die seit 01.01.2021 gültigen Drohnengesetze übernommen.

Benötige ich in Portugal einen „Drohnenführerschein“?

Dies ist abhängig von der geflogenen Drohne. Die Vorgaben richten sich nach den harmonisierten Regelungen der EU.

Welche Behörde ist in Portugal für Drohnenpiloten zuständig?

Für Fragen rund um den Luftverkehrt ist die Autoridade Aeronáutica Nacional (AAN) zuständig.

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

Bildquellen

  • Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal – e-AAN Registrierung: AAN | ©
  • Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal – Pilot registrieren: AAN | ©
  • Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal – e-AAN Versicherung hinterlegen: AAN | ©
  • Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal – Deine Drohne registrieren: AAN | ©
  • Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal – e-AAN Antrag für Drohnenflug stellen: AAN | ©
  • Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal – e-AAN KMZ Dateien herunterladen: AAN | ©

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89 Gedanken zu „Drohnen-Gesetze und Regeln in Portugal 2022 (So gehst du vor!)“

  1. Avatar-Foto

    Was ich nicht verstehe, wie soll ich nach genehmigten Koordinaten fliegen?

    Sagen wir mal ich wäre so weit (was ich noch nicht bin. Warte noch auf die AAN Freischaltung.) und hätte in der e-AAN div. Orte mit deren Koordinaten genehmigt bekommen.
    Dann bin ich in Portugal und stehe mit meiner Mavic 2 Pro an der ersten Koordinate. Gut finden werde ich den Punkt schon, aber wie soll ich wissen ob ich mit dem Copter in dem „Koordinaten Fenster“ fliege wenn:
    1. ich offline bin?
    2. die DJI App nutze um das Gerät zu steuern?

    Ich lese immer wieder das ihr eine App nutzt um euch zu orientieren bzw. danach zu fliegen, vermutlich die voa na boa. Nur wie geschieht das zeitgleich wenn ihr den Copter steuert? Hin und her zu wechseln ist doch nicht grade sinnvoll. Und selbst wenn hat das tool doch keine GPS Daten vom Copter, selbst wenn ich keine Internetverbindung in Portugal habe um mir zu sagen wo der Copter grade laut genehmigten Koordinaten (wenn überhaupt) grade ist.

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hi Nils,
      vielen Dank für diese super hilfreiche Anleitung!

      Wie sieht das Ok von der Captaincy eigentlich aus?
      Ich habe nur folgende Antwort erhalten (habe es schon auf deutsch übersetzt) und bin mir nicht sicher, ob das jetzt schon das Ok ist:

      Guten Tag

      In Bezug auf das Ersuchen um den Einsatz einer Drohne wird Ew. Exzellenz hiermit mitgeteilt, dass sie folgenden Auftrag erhalten hat:

      Günstig nach Vorlage der Genehmigung der National Aeronautical Authority;
      Bei Such- und Rettungsaktionen in der Umgebung muss der Flugbetrieb unterbrochen werden.
      Der Flugbetrieb über Menschenansammlungen, einschließlich Badegästen an den Stränden, ist verboten.
      Beachten Sie die Beschränkungen, die in der POOC-Verordnung Burgau-Vilamoura, RCM Nr. 33/1999 vom 27. April festgelegt wurden.

      Ist das schon das Ok oder besteht meinerseits noch Handlungsbedarf?

      Antworten
      • Avatar-Foto

        Hallo Tim,

        ich kann dir das leider auch nicht mit Sicherheit beantworten. Ich habe damals (mein letzter Besuch in Portugal ist leider schon viel zu lange her) eine ähnliche Mail von der Captaincy in Lissabon erhalten. Es standen ein paar andere Dinge drin, weil damals die EU-Regelungen noch nicht aktiv waren. Ich persönlich würde noch mal in einer kurzen Mail nachfragen. Generell liest sich das aber für mich so, als wäre alles okay, wenn du die aufgelisteten Schritte beachtest. Was genau in dieser genannten Verordnung steht, die am Ende des Textes erwähnt wird, weiß ich jedoch nicht.

        Viele Grüße und viel Spaß in Portugal,
        Nils

        Antworten
  2. Avatar-Foto

    Hallo Markus,
    vielen Dank für deinen Kommentar.

    Wir sind die Mavic 2 Pro mit dem Smart Controller geflogen. Ein Smartphone mit Internet (EU Roaming ist ja mittlerweile in den meisten Verträgen kostenlos), war also immer dabei.
    Die Flugplanung haben wir aber immer am Abend zuvor erledigt. Im e-AAN Portal kannst du dir nach Genehmigung die KMZ-Files herunterladen und in Google Earth öffnen. Da wir nur kreisförmige Gebiete für den Flug angefordert haben, war die Einhaltung leicht: Karte angucken, markante Grenzen einprägen und nicht über den Rand hinaus fliegen.
    Wir haben außerdem immer versucht möglichst von der Mittelpunktkoordinate zu starten (dafür sucht man sich diese ja aus) und haben dann mit einer Höhen- und Entfernungsbregrenzung in der DJI Go 4 App gearbeitet.

    Ich hoffe, das hilft dir weiter.

    Viele Grüße,
    Nils

    Antworten
  3. Avatar-Foto

    Hallo,

    die Seite mit den Tipps zu Drohnenflügen in Portugal ist klasse! Sie hat mir sehr gut weitergeholfen. Vielleicht 1 Tipp, Du könntest noch angeben, dass das Formular für die Naturschutzbehörde ausschließlich in Portugiesisch zur Verfügung steht. Aber mittels Google Übersetzer lässt sich schnell feststellen, welche Felder mit welchen Informationen zu füllen sind.

    Die Geschwindigkeit der portugiesischen Behörden ist wirklich atemberaubend schnell. Da können sich unsere deutschen Behörden eine dicke Scheibe von abschneiden. Allein schon die Tatsache, dass das alles per E-Mail bzw. Online geht und lediglich ein Bestätigungsformular nach Account-Einrichtung ist per Schneckenpost zu verschicken, ist schon erwähnenswert.

    Viele Grüße
    Lucy

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Lucy,
      freut mich sehr, dass dir unser Guide geholfen hat. Deinen Tipp mit dem Formular werde ich direkt ergänzen – danke dafür.

      Ja, die Portugiesen sind extrem schnell, dass ist man als Deutscher (leider) nicht gewohnt.

      Viele Grüße und guten Flug!
      Nils

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    Hallo Nils,

    vielen lieben Dank für diesen Guide! Er hilft mir wirklich sehr weiter!
    Anfangs war ich durch das AAN-Formular sehr verwirrt, da ich dort bei einem Gewicht ab 250g eine Registriernummer der ANAC angeben muss. Diese meinte aber, bis 25kg bräuchte ich gar keine Genehmigung von denen und eben auch keine Registrierung? Komisch.

    Und ich finds schon heftig, dass sie meinen Antrag erst 10 Tage vor dem eigentlichen Urlaub prüfen? D.h. wenn da was falsch gelaufen / ausgefüllt wurde, habe ich Pech gehabt und bekomme ggf. gar keine?

    Wir haben einen Urlaub in Madeira vor uns, und freuen uns wirklich sehr – ich glaube Drohnenaufnahmen wären da wunderschön :-)

    Liebe Grüße
    Thomas

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      Noch kurz ein Zusatz:

      Ich weiß ehrlich gesagt noch nicht genau, wo ich überall filmen möchte. Am liebsten würde ich „die Insel“ angeben, mit Ausnahme der Heliports/Flughäfen.

      Was wird AAN machen, wenn ich einfach alle Straßen, Küsten und Wanderpfade angebe? Ich kann es eigentlich erst vor Ort genauer abschätzen.

      Weißt du, wieviel Ort man insgesamt angeben kann, ohne das es Probleme geben wird?

      Vielen Dank für deine Hilfe!
      Thomas

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        Hallo Thomas,

        danke für das Feedback. Der ganze Prozess ist ohne Frage nicht unaufwendig auf Seite des Piloten. Da du immer konkrete Punkte und Radien angeben musst, klappt das mit der ganzen Insel (ohne Air- und Heliports) natürlich leider nicht. Zu große Radien (> 100 m in der Stadt) wird man dir auch wieder beschränken. Die AAN ist da aber zum Glück sehr fair. Wenn du zu „großzügige“ Koordinaten anfragst, wird man dir diese – wenn möglich – reduzieren oder versetzen. In Deutschland dürfte man in diesem Fall mit großer Wahrscheinlichkeit erst einen neuen Antrag stellen.

        Das mit den 10 Tagen ist vor Ort absolut unkritisch. Wir haben noch ein paar coole Spots entdeckt und ich diese noch während unseres Aufenthalts genehmigt bekommen. Ich glaube man muss minimal 48h vor dem Datum einen Antrag stellen. Die 10 Tagesregel ist eher eine Art Sicherheitspuffer – d.h. es werden nur Anträge zur Bearbeitung garantierter, die 10 Tage vorher vorliegen.

        Bei mir wurden im Übrigen alle Orte genehmigt, selbst die, wo eine Rücksprache mit der Airforce nötig war.

        Viel Erfolg! :)
        Grüße,
        Nils

        Antworten
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    Hallo an die Macher dieser Informationsseite,
    ich finde es riesig toll für die ganzen Informationen über das Drohnengesetz in Portugal.
    Wäre es möglich, dass man von euch eine „Schritt für Schritt-Anleitung“ bekommen kann, da ich leider der Portugiesischen und englischen Sprache nicht mächtig bin.
    Die Seite von AAN kann ich wohl aufrufen aber die direkte Ansteuerung des Antragsformular zur Registrierung (euer Beispielbild) kann ich nicht finden.
    Zur besseren Info:
    wir fahren Mitte August mit dem Wohnmobil das erste Mal nach Portugal (über Frankreich-Spanien) und wissen noch nicht das Einreisedatum nach Portugal (es gibt keine zeitlich festgelegte Strecke).
    Den tatsächlichen Aufenthalt (wieviel Tage,wann, wie, wo) können wir auch nicht vorhersagen, da die Straße das Ziel ist.
    Wir haben die APP „Voa Na Boa“ und fragen uns ob diese APP vergleichbar mit der APP „DFS Drohnen“ zu Handhaben ist, sowie, wenn man nur „Voa Na Boa“ benützten würde, dann keine Genehmigung bräuchte. Dort sind ja bekanntlich die Regionen farblich (rot, orange, gelb, und blau) hervorgehoben wo man fliegen darf bzw. nicht oder braucht man grundsätzlich eine Genehmigung (wegen Videoaufzeichnungen).
    Persönlich gesehen ist unsere Meinung nach das deutsche Drohnengesetz unkomplizierter, da wir unter normalen Umständen laut der APP „DFS Drohnen“ genau ersehen können wo der normale Flug erlaubt ist.
    Über verständlicherweise sonstige Verbote (Flugplätze, Menschenansammlungen, Unfallorte bzw. öffentliche Gebäude usw.) möchte ich nicht eingehen, da es einem jeden Bewusst sein müsste wo man nicht fliegen darf.
    Wie schon vorab erwähnt wurde können wir nicht genau sagen (wegen den Koordinaten) wo uns der Weg in Portugal hinführt.
    Vielleicht sehen wir das ganze Prozedere zu problematisch an – aber wir möchten in keinem Fall mit dem portugiesischen Gesetz in Konflikt kommen – daher auch diese ganze Nachfrage

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      Hallo Alfred,

      vielen Dank für deine ausführliche Frage. Ich fürchte ich habe jedoch keine guten Neuigkeiten für dich in Bezug auf das spontane Starten deiner Drohne. Die Voa na Boa App kann man grundsätzlich schon als vergleichbar mit der DFS App ansehen. (Die DFS App reagiert zusätzlich dynamisch auf deinen Standort und erteilt eine Erlaubnis / Verbot. Das kann Voa na Boa nicht, hier muss man dann den Text lesen.)

      Der Aufstieg ist in den meisten Gebieten ohne besondere Genehmigung möglich. Das „Problem“ in Portugal ist lediglich, wie du richtig schreibst, dass man eine Genehmigung braucht, sobald Aufnahmen (Foto oder Video) gemacht werden. Da kommst du nicht drum herum – auch nicht an Orten, wo sonst ein genehmigungsfreies Fliegen möglich ist. Ab diesem Moment musst du den im Artikel beschriebenen AAN Prozess durchlaufen und kommst damit automatisch in die zeitlich (mehr oder weniger) und örtliche Abhängigkeit.

      Der Prozess ist definitiv „aufwändiger“ als in Deutschland. Dafür ist damit ein Aufstieg mitten in der Stadt möglich – d.h. völlig andere Perspektiven als in DE. ABER: Deutschland ist für Ausländer, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind, ebenfalls fast unmöglich legal mit der Drohne zu bereisen. Die DFS App gibt zwar luftraumtechnisch relativ gute Sicherheit und bezieht auch einige andere Komponenten der Drohnenverordnung ein, andere wichtige Dinge (wie Landschaftsschutzgebiete, die den Aufstieg verbieten), werden dir aber nicht angezeigt. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, muss teils städtische Verordnungen aus den frühen 90er Jahren durchforsten, um zu prüfen, ob ein Aufstieg okay ist. Hier sind die Portugiesen wenigstens transparenter organisiert, als die deutsche Bürokratie. :)

      Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen?

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
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        In der DFS app sind doch auch Naturschutzgebiete inkludiert…
        Was ich mich halt frage, wenn ich ohne Genehmigung fliegen darf, und nur das aufnehmen eine erlaubnis braucht…wer soll denn bitte kontrollieren ob ich beim flug filme oder nur so rumschwirre..filzen die ggf meine handydateien oder was?

        Antworten
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          Hallo Janek,

          das die DFS App Naturschutzgebiete drin hat, ist richtig. Es gibt aber auch noch Naturdenkmäler, Geschütze Landschaftsbereiche, Landschaftsschutzgebiete, Vogelschutzgebiete (oft gleichzeitig auch Naturschutzgebiet), die alle nicht in der App auftauchen. Auch hier ist das Fliegen leider meistens verboten und steht unter Strafe. Ist leider so in Deutschland – alles sehr unübersichtlich.

          Zu deiner anderen Frage: Es kommt meist nicht auf das Aufnehmen / Flug mit Kamera an. In der Regel ist das Fliegen an sich verboten. Und ob es jemand merkt, wenn man „es trotzdem einfach macht“. Tja, dass ist wohl wie mit allen Dingen im Leben… mal wird’s klappen, mal wird’s schief gehen ;) Das muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden. Wir halten alle Drohnenpiloten dazu an, sich an die (teils wirklich schwierigen) Regeln zu halten, um nicht in Zukunft noch mehr Einschränkungen hinnehmen zu müssen.

          Viele Grüße,
          Nils

          Antworten
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    Hallo Nils,
    Danke für deine sehr ausführliche Antworten.
    Denke dass ich es so verstanden habe, selbst da wo ich keine Aufstiegsgenehmigung benötigen würde wird mir ein Strich durch die Rechnung gemacht da gleichermaßen keine Bildaufnahmen gemacht werden dürfen.
    Also doch Antrag stellen bei der AAN – O.K. – aber wie?
    Wenn ich auf die Seite der AAN gehe, wo finde ich den Antrag (s. euer Beispielbild) für eine Genehmigung?
    Wie verhält es sich bei meiner Art Urlaub, keine genauen Tage, keine genauen Orte – welche dementsprechende Daten kann/soll/muss ich angeben und für welche Zeitdauer?
    Alles Fragen die mir fast ;-) schlaflose Nächte bereitet (nun ganz so schlimm ist es auch nicht!).
    Natürlich ist es vermutlich besser wenn man in einer Stadt auch Aufnahmen machen kann (was ja in D verboten ist – dieses ist von meiner Sicht aus „nachvollziehbar“).

    Was die DFS Drohnen-APP anbelangt:
    ist es nicht so, wenn ich mich an einem Standort befinde und mir wird „Flug erlaubt“ oder „Flug verboten“, angezeigt, dass ich mich auf diesen Hinweis verlassen kann?
    Wenn ich den z.B. den Bayerischen Wald auswähle (Bereich grün gehalten – Naturpark), dann kommt Flug verboten oder entlang der Donau (auch Ufernähe) ist auch Flug verboten.
    Es hat jedes Land seine Vor- und Nachteile (in diesem Fall was Drohnengesetz betrifft).

    Hast du evtl. doch eine kleine Hilfestellung zum Antrag bei der AAN?
    Hoffe nicht lästig zu sein
    VG Alfred

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      Hallo Alfred,
      „leider“ hast du das genau richtig zusammengefasst: Sobald du Aufnahmen machst, brauchst du immer eine Freigabe der AAN. Da du diese zumindest auf einen Ort beschränken musst (zeitlich sind in der Regel 7 Tage Gültigkeit der Genehmigung kein Problem), musst du dir in jedem Fall vorab Gedanken machen, wo du fliegen willst.

      Schau auf jeden Fall in die Voa na Boa App und suche dir Gebiete heraus, die nicht in einem Nationalpark liegen. Denn dafür brauchst du dann wieder eine zusätzliche Genehmigung (d.h. selbst wenn die AAN ja sagt, kann die Nationalparkbehörde immer noch nein sagen).

      Zum Antrag: Damit du überhaupt etwas in dem AAN-Tool machen kannst, musst du die Erklärung, welche am Ende der Registrierung heruntergeladen werden kann (oder wurde sie per Mail zugeschickt?), per Briefpost an die AAN geschickt haben. Erst dann, werden alle Einträge, wie in den Artikelbildern sichtbar, aktiviert. Hast du das bereits erledigt? Vielleicht liegt hier schon das Problem?

      Zur DFS Drohnen App: Die App versucht einigermaßen genau die Vorschriften der Drohnen-Verordnung umzusetzen. Ich empfehle in jedem Fall Map2Fly als zusätzliche App. Denn nur, weil du dich nicht in einem Naturpark oder Naturschutzgebiet befindest, kann es sich trotzdem um ein Landschaftsschutzgebiet oder einen geschützten Landschaftsbestandteil handeln. Ob das Fliegen hier erlaubt (bzw. nicht verboten) ist, musst du dann in der entsprechenden Satzung des Schutzgebietes nachlesen, um sicher zu gehen. Map2Fly kann diese „sonstigen Schutzgebiete“ wenigstens anzeigen und informiert einen im Falle von Landschaftsschutzgebieten über die Nummer des LSGs. Damit findet man über Google dann in der Regel recht zügig die Verordnung zum Schutzgebiet. Gefühlt ist ganz Bayern ein LSG. Aber nicht überall ist das Fliegen deshalb verboten.

      Leider alles nicht einfach. Weder in Deutschland, noch in Portugal.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
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    Hallo Nils,
    vielen Dank für deine Geduld.
    Leider habe ich noch keinen Antrag gestellt, da ich auf der Seite von AAN (https://www.aan.pt/) noch keine dementsprechenden Link in dem man den Antrag anfordern kann finden konnte.
    Bin der Portugiesischen bzw. Englischen Sprache nicht mächtig und deshalb ist der ganze Vorgang für mich schwer.
    Ich fahre ungefähr Mitte August los und werde vermutlich eine Woche später (vielleicht auch 1,5 Wochen???) vom Norden nach Portugal einreisen.
    Da ich Portugal noch nicht kenne ist es unmöglich eine Route fest zulegen.
    Wenn ich alles richtig verstehe (???) müsste/muss ich hergehen und im Vorab mit der APP „Voa na Boa“ bzw. Map2Fly (habe ich auch) meinen sogenannten Drohnenurlaub planen und mich nach Möglichkeit danach richten.
    Was ist dann, wenn ich einen bestimmten Ort (Gebiet „A“) von der AAN genehmigt bekommen habe und komme aus irgendeinem Grund dort gar nicht hin sondern fahre über eine andere Route nach Ort (Gebiet „B“) ? Dann habe ich vermutlich Pech gehabt – Gebiet „A“ Aufnahmen genehmigt, Gebiet „B“ verboten da keine Genehmigung.
    Finde dieses alles sehr frustrierend für das was ich eigentlich vorhabe, da ich eigentlich nur Aufnahmen von der Örtlichkeit wo ich mich persönlich gerade befinde (Aufnahmen in max. Umkreis 50 m – max. Höhe 30 m – max. 5 Min. Szenen) aufnehmen.
    Vermutlich werde ich dann die Drohne in Portugal doch nicht einsetzen, da ich mich keinem gesetzlichen Druck aussetzen möchte (jeder hat seine Sichtweise).
    Da finde ich Frankreich sehr, sehr liberaler mit der Beantragung einer Genehmigung und Handhabung von Drohnen. Einfach Antrag mit allen Daten (persönliche und Drohne) bei „AlphaTango“ ausfüllen, registrieren, ausdrucken, auf Verlangen vorzeigen (gültig 5 Jahre) und fertig ist die Suppe. Jetzt kann ich überall, da wo es gesetzlich erlaubt und legal ist, fliegen und Aufnahmen machen. Bin dort auch nicht gebunden auf „an welchem Tag, wieviel Tage, an welchem Ort, Koordinaten….“
    Für mich persönlich gesehen ist Portugal gegenüber Drohnenflügen „kein sehr liberales Land“, da alles sehr kompliziert, zu umständlich und zu aufwendig ist.
    Natürlich sehe ich die ganze Sache mit anderen Augen – bei allem Respekt – ich plane nicht meinen Urlaub nach dem Drohnengesetz in Portugal sondern plane meine ungezwungene Fahrt mit dem Wohnmobil.
    Wie schon mehrmals erwähnt: wie gelange ich überhaupt an den Antrag von der AAN – auf der Seite finde ich keine Möglichkeit (oder ich bin blind).

    Viele Grüße
    Alfred

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    • Avatar-Foto

      Hallo Alfred,

      ich kann deine Gedanken nachvollziehen. Für das was du vor hast (gemütliche Fahrt durch das Land) sind die Gesetze alles andere als günstig. Wenn man sich eher an einem Ort aufhält (Städtetrip nach Lissabon), dann ist alles halb so wild und machbar. Ich würde meinen Urlaub aber auch nicht nach den Gesetzen dort planen, das wäre mir ebenfalls zu doof.

      Bzgl. Antrag: Folge dem Link https://backoffice.aan.pt/operators-areas und klicke unten auf „Dont have account? Sing up“. So kommst du zur initialen Registrierung. Wenn du dieses Formular abgeschickt hast, bekommst du eine Mail mit einem PDF, welches du dann per Post unterschrieben an die AAN schicken musst. Ich kann nur empfehlen, den Google Chrome Browser zu nutzen. Bei fremdsprachigen Seiten erscheint ganz rechts in der Adresszeile ein kleines Symbol zur Übersetzung der Seiteninhalte in eine beliebige Zielprache (links neben dem Favoritenstern). Damit kommst du sicher besser klar. Ich hab’s gerade probiert. Aus dem Englischen ist das Ergebnis verständlich.

      Das mit Frankreich hört sich super an. So sollte es überall sein. Kurze Registrierung, um die Haftungsfragen zu klären und los geht’s. Aber das können wir uns wohl leider nicht aussuchen.

      Ich hoffe, dass ganze hilft dir wieder ein Stück weiter. :) Noch bist du mehr als rechtzeitig dran und ich würde in jedem Fall einige Anträge einreichen. Vielleicht kommt es ja doch dazu, dass du an dem einen oder anderen Ort aufsteigen kannst. Dann war es das wert! Sollten dir die ganze Infos doch noch irgendwie zum Fliegen mit deiner Drohne in Portugal verhelfen, freuen wir uns natürlich auch über eine kleine Spende via Paypal (siehe Button oben) :)

      Beste Grüße und eine tolle Reise,
      Nils

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  8. Avatar-Foto

    Vielen Dank für deine Hilfe für die Beantragung bei der AAN sowie deine ausführlichen Erklärungen!
    Leider noch Nachfragen im Antrag:
    Nature of entity (bedeutet dieses „Herr, Frau“?)
    Representative full name (Vor- u. Nachnahme?)
    NIF (keine Ahnung!)
    Der Rest ist O.K.
    Wenn ich dieses Formular ausgefüllt habe und dann über diese Seite registriere bekomme ich dann eine Mail von der AAN mit dem Antrag?
    Muss man für jeden Flug einen Antrag stellen, oder kann man evtl. auch eine Liste mit den Örtlichkeiten aufstellen.
    Wann sollte der Antrag für die Fluggenehmigung stellen?
    Hoffentlich hast du Verständnis für meine Fragen!
    Zu guter Letzt: kann ich es riskieren in einem Bereich wo laut der „Voa na Boa“ App der Drohnenflug ohne Videoaufnahmen gesetzlich erlaubt ist doch eine SD-Karte in die Kamera einlegen (Kamera ist fest verbaut) ??????
    Die SD-Karte würde nach der Landung sofort entfernt und Daten wieder gelöscht!
    Ich erwarte natürlich kein O.K. von dir, es geht mir nur um das Risiko!

    Übrigens: ich habe sehr gerne gespendet!
    Gruß Alfred

    Antworten
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      Hallo Alfred,
      erst einmal vielen Dank für deine Spende! :)

      Zu deinen Formularfragen:

      Nature of entity -> Private / Hobby (außer du bist kommerziell unterwegs, dann eine der anderen Optionen)
      Representative full name: Dein Vor- und Nachname (und alle Mittelnamen)
      NIF: Deine Steuern-Identifikationsnummer (Das ist in Portugal Standard, danach fragt selbst der Fahrkartenautomat). Ich hab dort meine deutsche angegeben.

      Nach Abschluss des Formulars bekommst du eine Mail mit den Zugangsdaten zum eAAN Portal (siehe Link von vorher). Außerdem erhält du ein PDF, welches du ausdrucken und unterschreiben und dann per Briefpost an die AAN schicken musst. Sobald der Brief ankommt, aktiviert die AAN deinen eAAN-Zugang. Darüber wirst du per Mail informiert. Damit kannst du dann wie im Artikel beschrieben Anträge für Flüge stellen. Du musst für jeden Ort einen separaten Antrag stellen. Damit du sichergehen kannst, dass dein Antrag noch rechtzeitig bearbeitet wird, gibt die AAN eine Vorlaufzeit von 10 Tagen vor. Bei uns hat es aber auch mit 3 Tagen geklappt (das ist aber nicht garantiert).

      Das mit der SD-karte ist eine gute Frage. Ich sag mal so: In den ländlichen Gebieten hat es niemanden interessiert, was wir da mit der Drohne gemacht haben. Du solltest in diesen Situationen vielleicht vermeiden, direkt über den Pool des naheliegenden Hotels zu fliegen… Das Gesetz schreibt meines Wissens auch nicht vor, dass du keine Kamera / SD-Karte mit der umherfliegen darfst. Du darfst lediglich keine Aufnahmen machen, ohne die Genehmigung der AAN. Aktiv nach einer Genehmigung gefragt worden, sind wir nie. Die haben wir wenn überhaupt freiwillig nahestehenden Polizisten in der Stadt gezeigt, um direkt in Ruhe fliegen zu können.

      Ich habe auch in der Stadt einige Drohnen beobachtet, die in riesigen Radien und großen Höhen wild umher geflogen sind -> Ergo: Die hatten mit Sicherheit keine Genehmigung, denn die AAN hätte den Flugbereich niemals so gestattet.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
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    Hallo Nils,
    allerbesten Dank für alle deine Unterstützungen – hat mir wirklich sehr geholfen!

    Sehr gut umschrieben mit den Aufnahmen!

    So – nun habe ich mich registriert und die Post geht heute noch raus.
    Passwort für den Zugang habe ich auch schon.
    Wenn ich in den Account reingehe… – müsste/kann man da jetzt schon etwas ausfüllen oder werden da Daten für genehmigte Flüge, nach meinen örtlichen Beantragungen, von der AAN ergänzt?
    Oder wie ist die Reihenfolge…
    Nochmals vielen Dank für deine Hilfe und Geduld.

    Viele Grüße
    Alfred

    Antworten
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      Hallo Alfred,

      wenn ich mich richtig entsinne, kannst du bis zur Aktivierung durch die AAN eher weniger im eAAN-Tool tun. Die im Artikel beschriebenen Schritte (Pilot anlegen, Drohne anlegen und Anträge stellen) sind definitiv erst nach der Aktivierung verfügbar. Also warte am besten ein paar Tage ab, bis die Email mit der Freischaltungsinfo kommt. Dann solltest du dem oben beschriebenen Guide folgen können.

      Viel Erfolg!

      Beste Grüße,
      Nils

      Antworten
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    Hallo Nils,
    vorerst mal besten Dank für deine Unterstützung!
    Werde mich vermutlich nochmals melden wenn ich die Mail von der AAN bekommen habe.
    Bestimmt tauchen von mir für dich noch Fragen auf.

    Herzliche Grüße
    Alfred

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Alfred,
      sehr gerne! Wir Drohnen-Flieger müssen ja zusammenhalten! :)

      Viel Erfolg. Melde dich gerne bei weiteren Fragen.

      Grüße,
      Nils

      Antworten
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    Hallo Nils,
    zuerst, wir fahren Anfang September in den Urlaub (wann wir in Portugal eintreffen ist nicht vorhersehbar).

    Die Antwort von der AAN habe ich bekommen mit folgendem Textinhalt der relativ groß ist (ich bitte um Verständnis, wenn ich den kompletten Inhalt dir hier übermittle):

    Zitat Anfang
    „Sehr geehrter Herr / Frau,

    Das Büro der Nationalen Luftfahrtbehörde (AAN) bestätigt hiermit Ihre erstmalige Registrierung im Antrag e-AAN, so dass Sie von diesem Moment an Ihre Anträge einreichen können.
    Mit dieser neuen Webanwendung, die sich auf die Bereitstellung von Anträgen zur Genehmigung des Betriebs unbemannter Flugsysteme (Drohnen) im militärischen Luftraum oder zur Durchführung von Flugvermessungen bezieht, beginnt eine neue Phase in der Beziehung von Bürgern, Unternehmen und Institutionen zur EU AAN und umgekehrt
    e-AAN wird die einzige Kontaktroute in der Beziehung zwischen dem AAN-Büro und den unbemannten Luftfahrzeugbetreibern sein, deren wesentlicher Unterschied nach der erstmaligen Registrierung darin besteht,
    • Anfragen von jedem elektronischen Gerät, sei es Smartphone, Tablet oder Computer, ausführen, wodurch die vorherigen Kontaktwege (E-Mail, Post oder Fax) beseitigt und eine Reihe von Einschränkungen und Schwierigkeiten vermieden werden.
    • Füllen Sie ein vereinfachtes Formular aus, da die permanenten Daten der Registrierung automatisch verwendet werden und nur zur Definition und Anforderung von Betriebsbereichen erforderlich sind.
    • Über den persönlichen Bereich den Status aller eingereichten Anträge und der erteilten Genehmigungen festlegen, die jetzt elektronisch abgerufen, im PDF-Format heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden.

    Es wird betont, dass mit der Implementierung dieser Anwendung die vorherigen Kommunikationsformen, die Formulare verwenden, nicht mehr akzeptiert werden.
    Natürlich wird es eine Übergangsfrist geben, um die bequeme Erstregistrierung und anschließende Validierung zu ermöglichen und die telefonische und persönliche Anwesenheit zu gewährleisten. Schließlich ist es ratsam, regelmäßig das AAN-Portal zu konsultieren, wo bei Bedarf zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.
    Kein anderes Problem im Moment“
    Zitat Ende

    Angeblich soll sich in der Handhabung etwas geändert haben!?
    Wie darf ich dieses Schreiben interpretieren?
    kann es sein, dass ich über meinen Account per Internet vor Ort meinen Flug bei der AAN schriftlich
    ankündigen kann und dann eine Genehmigung in meinem Account vorfinde (den ich dann bei Veranlassung vorzeigen könnte?)
    Unter „Adicionar um RPA“ müsste ich eigentlich die Örtlichkeit und vieles mehr ausfüllen.
    Gut wäre es, wenn man kurzfristig alles bewerkstelligen könnte.
    z.B.: bin heute an dem und dem Ort – ich melde jetzt einen Flug über meinen Account an und bekomme dann „kurzfristig“ die Erlaubnis von der AAN, welches ich dann in meinem Account vorfinde!?
    Mach mir bitte ein wenig Hoffnung mit meiner Wunschvorstellung.
    Danke wiederum an dich
    Gruß Alfred

    Solltest du schon im Urlaub sein, dann gute Erholung!

    Antworten
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      Hallo Alfred,
      erst einmal sorry für die verzögerte Rückmeldung.

      Die Email bezieht sich auf das geänderte Verfahren von papierbasierten Anträgen auf das im Artikel beschriebene eAAN-System. Im Vergleich zum April hat sich da leider nichts verändert. Natürlich kannst du die Anträge direkt via Internet stellen und bekommst auch, wie beschrieben, ein PDF mit der Genehmigung. Das Ganze muss aber weiterhin ortsbezogen und mit einer Vorlaufzeit von 10 Tagen geschehen (das Minimalste sind glaube ich 3 Tage gewesen – darunter kann man gar keine Daten auswählen, wenn man einen Antrag erfasst).

      Eine spontane Freigabe, wie es die USA nun mit LAANC implementieren, gibt es in Portugal noch nicht. Das wird sich vielleicht in ein paar Jahren ändern, wenn die EU mit ihrem U-Space Projekt ein wenig weiter fortgeschritten ist.

      Tut mir Leid, dass ich keine positiveren Infos für dich habe :(

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
  12. Avatar-Foto

    Hallo Nils,
    besten Dank für deine Antwort.
    Man liest halt doch gerne manche Texte (AAN) so wie man es gerne hätte.
    Werde vermutlich doch mit meiner Drohne und der Urlaubsart irgendwie zurecht kommen.

    Es hat sich doch gelohnt mit dir in Kontakt gekommen zu sein – das Wissen um die ganze Thematik hat mich bereichert.

    Viele Grüße und gute Zeit
    Alfred

    Antworten
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      Hallo Alfred,
      das freut mich sehr! Ja, einfach mitnehmen und sehen, wo das Fliegen klappt. :)

      Viel Spaß und auf bald!
      Gruß,
      Nils

      Antworten
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    Vielen Dank für die tolle Anleitung. Hat mir bis jetzt sehr geholfen die Anträge über e-AAN einzureichen.
    Jetzt muss ich noch auf die Genehmigung warten und dann die Marine und Naturschutzbehörde kontaktieren.
    Da das gesamte Gebiet um Aljezur ein Naturschutzgebiet ist, hoffe ich auf eine Genehmigung.

    Kann ich die Naturschutzbehörde bereits vor der AAN-Genehmigung kontaktieren? Die benötigten KML-Files sind ja bereits nach der Übermittlung des Antrags zum Download verfügbar.

    Bei dem Antrag habe ich allerdings ein paar Schwierigkeiten, trotz Google-Übersetzer:
    ICNF-Zuständigkeitsbereich, I.P. -> Wie bekomme ich den zuständigen Bereich heraus?
    Benutzername -> Kann ich hier irgendeinen Namen wählen?
    Ziel (e) des (der) durchzuführenden Fluges (Flüge) -> Sollen hier wieder die Koordinaten angegeben werden?

    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

    Danke und viele Grüße

    Antworten
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      Hallo Christoph,

      freut uns sehr, dass auch dir der Artikel weitergeholfen hat!

      Zu deinen Fragen:

      1) Wir haben damals vorab per Mail alles durchgeschickt. Wenn die ICNF ihr Okay gibt, gilt das so wie so nur unter Vorbehalt einer gültigen AAN-Genehmigung. Die KMZ-Files kannst du dafür wunderbar nutzen.

      2) ICNF-Zuständigkeitsbereich: Wenn du den Antrag an die Adresse schickst, leiten die das intern weiter. Du gibst ja den / die gewünschten Nationalparks an. Das wurde mir auch per Mail bestätigt.

      3) Benutzername: Puh, ich glaube das ist ungünstig übersetzt. Da soll wohl der Name des Piloten stehen.

      4) Ja genau, alle Koordinaten noch einmal aufschreiben. Leider… :)

      Hilft dir das weiter?

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
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        Hallo Nils,

        Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das hilft mir sehr weiter.

        Ich habe in der Zwischenzeit gesehen, dass es das Formular inzwischen auch auf englisch gibt: https://goo.gl/jG4rU2

        Viele Grüße
        Christoph

        Antworten
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          Hallo Christoph,

          vielen Dank für die Info. Das Habe ich direkt im Text ergänzt.

          Grüße,
          Nils

          Antworten
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    Ich habe heute die Antwort der Naturschutzbehörde erhalten. Leider aber nur auf portugisisch.
    So wie ich die Mail nun verstehe, wurden alle angefragten Flüge in der Küstenregion verboten :-( Meine Drohne kann dann wohl Zuhause bleiben:

    Exmo. Senhor Christoph,

    No Parque Natural do Sudoeste Alentejano e Costa Vicentina (PNSACV), regulamentado através da Resolução de Conselho de Ministros nº 11 – B/2011, de 4 de Fevereiro – POPNSACV, o sobrevoo por aeronaves encontra-se em Atos e atividades interditos, artº 8º. “Na área terrestre do Parque Natural do Sudoeste Alentejano e Costa Vicentina, para além das interdições previstas em legislação específica, e sem prejuízo das disposições do presente regulamento para as áreas sujeitas ao regime de protecção e do disposto no capítulo V, são interditos os seguintes actos e actividades, quando realizados em áreas sujeitas a regimes de protecção:

    … p) O sobrevoo por aeronaves abaixo dos 1 000 pés, salvo no corredor de acesso ao aeródromo de Sines, e com excepção dos voos com carácter de emergência, dos voos para trabalhos científicos autorizados pelo ICNB, I. P., dos voos exclusivamente necessários à protecção florestal e dos voos para fins agrícolas na área do Perímetro de Rega do Mira fora do período de nidificação da avifauna;”

    Conforme exposto, verifica-se que voo de drones, classificados como aeronaves RPA’s, constitui, ao abrigo o POPNSACV uma atividade interdita salvo as exceções acima previstas, desta forma os voos sobre o PNSACV, em áreas sujeitas a regimes de proteção (Praia do Almograve, Porto das Barcas, Praia da Amoreira, Praia da Fateixa, Ponta da Atalaia, Ruinas da Fortaleza da Arrifana, Pedra da Agulha, Farol do Cabo de São Vicente, Ponta de Sagres, Bateria do Zavial, Forte de Almádena), não são autorizados pela Direção Regional de Conservação da Natureza e Florestas do Algarve.

    Relativamente à atuação dentro de perímetros urbanos (Vale da Telha, Sagres, Baleeira e Martinhal), por serem áreas em que não se aplicam os Planos de Ordenamento, o ICNF, não se pronunciará, o que não invalida obviamente da necessidade de obter outras autorizações e licenciamentos previstos na lei, o mesmo acontece fora da área protegida (Praia do Seixo – Concelho de Torres Vedras), devendo no entanto ser fundamental a conservação da diversidade de ecossistemas que constituem o suporte das comunidades de aves residentes, invernantes e migradoras, desta forma durante o voo do drone, é proibido o espantamento e perseguição de aves no propósito de obtenção de boas imagens.

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      Hi Christoph,

      ja das lese ich (mit dem Google Übersetzer) leider genau so. Das ist ja schade. Aber das muss man wohl respektieren…
      Ich würde die Drohne trotzdem mitnehmen. Man weiß ja nie. Vielleicht findest du einen tolle Fleck und bist dort lange genug, um eine AAN Genehmigung zu bekommen.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
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    Hallo Nils,
    genial diese ausführliche Anleitung! Bei mir gehts jetzt Ende August nach Madeira und ich habe die letzten zwei Stunden alles nach deiner Anleitung beantragt.
    Ein Hinweis: die E-Mail-Adresse der ICN, an welche das Formular gehen soll, lautet rtn@icnf.pt, nicht rtf@icnf.pt. Vielleicht magst du das ja im Text noch anpassen ;-)
    LG, Daniel.

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      Hallo Daniel,

      danke für den Hinweis. Da hat sich das Autokorrekt verwirklicht :) Ist korrigiert. Und viel Spaß im Urlaub!

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
  16. Avatar-Foto

    hallo, wie schaut es mit den Selfi Drohnen aus (Dji Spark) kann man Fotos und Videos
    in einer Höhe von 5 – 10 Metern ohne Genehmigung aufnehmen? Was mein ihr? Gruss Sven
    Fliege im September auf die Azoren Sao Miguel

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      Hallo Sven,

      das portugiesische Luftfahrtgesetz macht hier leider keinen Unterschied. Auch für deine Selfie-Fotos mit der Drohne (egal wie hoch sie fliegt) benötigst du laut Gesetz die entsprechende Freigabe der AAN.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
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    Hallo, ich habe die Registrierungsprozedur abgeschlossen und wollte jetzt flight-areas beantragen. Dabei habe ich festgestellt, dass nur noch district und county abgefragt werden, nicht mehr die Koordinaten des geplanten Flugbezirkes, die Flughöhe und der Umkreis..

    Ich habe jetzt für 2 Areas an der Algarve angefragt, eine Rückmeldung der e-AAN liegt mir aber noch nicht vor.

    Frage: Hat sich da etwas geändert oder habe ich etwas übersehen?

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      Hallo Albert,
      ich habe das gerade mal geprüft. Du musst unter dem Drop Down Menü „Type of Area“ die entsprechende Form der Koordinaten auszuwählen (Circular, Route, Polygonal). Erst dann kannst du die konkreten Koordinaten auswählen. Ich hab zum Test Lisboa ausgewählt, weil ich deine Angaben nicht gefunden habe.

      Der Prozess sollte also noch derselbe sein. Auch an anderer Stelle habe ich keine Änderungen der Gesetzeslage finden können.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
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    Hallo Nils. Meine Recherche hat mich jetzt etwas weitergebracht. Das Dropdown Menü TYPE OF AREA wird nur angezeigt, wenn man im oberen Bereich angegeben habt, dass man über Strände oder über dem Meer fliegen will. Jetzt stellt sich natürlich für mich die Frage, wenn man lediglich innerhalb einer Stadt fliegen will und daher nicht über Strände oder mehr, ob dann die Koordinaten angegeben werden müssen. Technisch ist das nicht möglich.
    LIEBE GRÜSSE VON ALBERT

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      Hallo Albert,
      wenn ich bei „Will you fly over beaches or over sea?“ –> „No“ wähle, dann muss ich zunächst noch „District“ und „County“ auswählen, bevor die Auswahlbox „Type of Area“ erscheint. Wähle ich bei „Will you fly over beaches or over sea?“ –> „Yes“, kommt die Auswahlbox sofort. Sie erscheint aber in beiden Fällen. Bei mir sowohl im Google Chrome Browser, als auch unter Safari.

      Das ist aber eine komische Sache. Kannst du mal versuchen deinen Cache vom Browser zu löschen oder dich mit einem „Privaten Browserfenster“ einzuloggen?

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
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        Hallo, ich habe das gleiche Problem wie „Albert Westbunk“. Ende November fliegen wir nach Madeira. Registrierung ist abgeschlossen und das hat alles gut geklappt. Gestern wollte ich ein paar Gebiete hinzufügen. bei manchen Distrikten wird allerdings nicht „type of area“ angezeigt. In Machico, Santa Cruz, Santana und überall auf dem portugiesischen Festland muss dort „type of area“ bzw. die Koordinaten angegeben werden, jedoch z.B. nicht bei Ponta do Sol. kann es daran liegen, dass bei den anderen eine Erlaubnis eingeholt werden muss, da sich dort Flughäfen etc. befinden? Albert Westbunk, haben Sie da mittlerweile Informationen von der portugiesischen Behörde erhalten?
        Mit freundlichen Grüßen Christian Pfaff

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          Hallo Christian,

          ich habe gerade mal reingeschaut. Wenn ich „Will you fly over beaches and sea?“ mit Ja beantworte, kann ich auch bei beiden Captaincies auf Madeira die „Type of Area“ auswählen. Leider habe ich „Ponta do Sol“ nicht in der Liste gefunden und konnte diesen Fall daher nicht nachvollziehen.

          Wichtig ist in jedem Fall ALLE mit Sternchen markierten Felder von oben nach unten auszufüllen. Sonst erscheint das „Type of Area“-Feld nicht direkt.

          Gib doch bitte Bescheid, wenn du hier eine Lösung findest. Das Probleme haben ja mehrere Leute, so können wir uns gegenseitig helfen! :)

          Viele Grüße und einen tollen Urlaub,
          Nils

          Antworten
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        Bei mir stand in der Mail
        So, if you decide for CIRCULAR area (you should have one Latitude/Longitude (L/L) point – the centre – and the radius in meters); … if you decide for ROUTE (you should have at least two L/L points), … and finally, if you go for a POLYGONAL area (you should have at least three L/L points). In the free counties (with no restrictions) you do not need to create an area (the system will inform you).

        Ich verstehe das so: Wenn ich keine Restriktionen habe, also auch nicht am Meer oder nahe Flughafen, dann brauche ich keine Areas angeben. Ich hab jetzt für komplett Funchal mal einen Test gemacht, was dabei als Antwort kommt. Man kann ja schon im Voraus viel ausprobieren und testen, bis man dann tatsächlich dort ist.

        Antworten
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          So, in 10 Minuten kam die Genehmigung für Funchal. Damit lade ich das Dokument runter und da steht das Datum und Funchal, ohne Koordinaten.

          Good afternoon

          You are hereby notified that the Office of the National Aeronautical Authority has issued the permit for Aerial Surveys formulated by Michael …. , which was registered under number …….

          The flights in the protection area of the hospital heliport of Funchal need prior authorization to be issued by ANAC.

          This authorization is granted without prejudice to any temporary prohibited areas that are active and published in the following web page:http://aan.pt/subPagina-AAN-001.004.007-areas-temporariamente-proibidas

          Without prejudice to legal regimes which are intended, in particular, to protect the right to privacy or any image rights, the product of this aerial survey is not relevant to military or public security, and from this strict point of view, may be disclosed.

          The licenses, additional authorizations or insurance of civil liability that may be necessary to carry out this aerial survey are the responsibility of the UAV operator.

          The National Aeronautical Authority
          Joaquim Manuel Nunes Borrego

          Antworten
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            Vielen Dank für’s Teilen! Das erklärt endlich vernünftig, wieso sich an einigen Stellen keine Areas auswählen lässt! :)

            Trotzdem für alle anderen: Im Zweifelsfall einfach beantragen und schauen was mit dem Antrag passiert. Ich ergänze das mal im Artikel oben!

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    Hallo Nils,
    bin von Portugal zurück und war teilweise beeindruckt.
    Man sollte meines Erachtens im Frühjahr fahren und die Landschaft ist dann viel beeindruckender.
    War einfach zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort (Landschaft sehr karg).

    Die Drohne habe ich einmal ohne Genehmigung in Portugal problemlos fliegen lassen – Tage später (auch in Portugal) hatte ich Probleme mit meinem Kopter (IMU kalibrieren???) und konnte nicht fliegen.
    Später (in Spanien) wieder ein Versuch und der Fehler „IMU kalibrieren“ war nicht mehr vorhanden – konnte also fliegen. Tage später (in Frankreich) hatte ich wieder das Problem mit „IMU kalibrieren“
    Leider kenne ich mich Zuwenig aus was die Ursache sein könnte.

    So – eine andere Frage:
    spekuliere mit einer DJI Mavic Pro, da diese doch um einiges kleiner ist und nicht so viel Platz beansprucht (beim transportieren).
    Hast du mir bitte evtl. einige Tipps bzw. eine persönliche Meinung über diese Drohne? (Kameraauflösung, Fluggeräusch usw.?

    Danke nochmals für die vorigen vielen Antworten.
    Gruß Alfred

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      Hallo Alfred,
      schön zu hören, dass dir Portugal auch sehr gefallen hat! Das mit der IMU liegt teilweise am Kompass / teilweise am Beschleunigungsmesser. Bei diesem Fehler kann man die Sensoren über die App (wir gehen davon aus, du hast eine DJI Drohne) kalibrieren. Danach sollte alles klappen. Immer wenn größere Standortwechsel stattfinden, muss man z.B. den Kompass der Mavic 2 Pro neu ausrichten (der berühmte Copter-Tanz).

      Bzgl einer Neuanschaffung kommt es drauf an, wann du die Drohne benötigst. Die Mavic Pro ist schon ein älteres Modell. Hier gibt es mittlerweile deutlich leistungsfähigere Kameras. Wenn die Zeit nicht all zu sehr drängt, solltest du auf jeden Fall die Veröffentlichung der Mavic Mini von DJI abwarten oder sogar auf die neue Mavic 3 zurückgreifen, die wohl im Januar kommen soll.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
  20. Avatar-Foto

    Hallo Nils,
    vielen Dank für deinen Kommentar.
    Werde etwas genauer auf meinen Kommentar eingehen.
    z. Z. besitze ich noch eine DJI Phantom 3 Standard.
    Meine Flug in der Nähe von Nazare (P) konnte ich ohne Probleme ausführen.
    Südlich von Sines (Zambujeira do Mar – N37.519967 W8.786249) wollte ich auch fliegen, aber dann wurde die Meldung angezeigt „IMU kalibrieren“ – konnte deshalb nicht fliegen.
    – habe IMU nicht kalibriert, da ich nicht weiß wie es funktioniert (habe nur die APP „DJI GO“ und da fand sich keine Möglichkeit IMU zu kalibrieren).

    In Sevilla (SP) gab es keine Probleme, konnte fliegen. Also ohne weiteres Zutun funktionierte es einfach.
    In Frankreich hatte ich auch das Problem – Flug ohne Probleme. Dann der 2. Flug an gleicher Stelle und der Flug konnte nicht ausgeführt werden (IMU kalibrieren).
    Kann man überhaupt mit „DJI GO“ IMU kalibrieren? (ich fand keine Möglichkeit).

    Bezüglich der Drohne DJI Mavic Pro: natürlich ist die Neueste vermutlich immer etwas besser als die Vorgängermodelle.
    Meine Schmerzgrenze liegt bei EUR 1.000,00 (bin Rentner) und habe evtl. bei eBay etwas gefunden:
    DJI Mavic Pro Platinum Drohne 4K UHD Quadrocopter Videodrohne NEU!!!
    EUR 849,00 Standort Bremen

    Bitte um Vergebung für die folgenden Einzelheiten:
    DJI Mavic Pro Platinum Drohne inkl. Kamera

    Produktdetails zu DJI Mavic Pro Platinum Drohne inkl. Kamera
    Farbe: platinum

    Weitere Details
    Hersteller / Marke: DJI
    Abmessungen: 19,8cm x 8,3cm x 8,3cm
    Gewicht: 735g
    EAN: 8799146104445

    30 min. Flugzeit
    60% leiser
    kompakte Drohne
    4K Kamera
    Betriebsfrequenz: 2,4 GHz bis 2,483 GHz
    Die Farbe des Propellers kann variieren( Silber/Golden)
    Spannung:13,05 V

    Optischer Zustand
    NEU & Originalverpackt (versiegelt/eingeschweißt)

    Lieferumfang
    DJI Mavic Pro Platinum Drohne inkl. Kamera
    Fernbedienung
    Smart Flight Batterie
    Ladegerät
    Stromkabel
    Propeller (4 Paare)
    RC Kabel
    Gimbal Abdeckung
    Gimbal Flansch
    micro SD Karte (16GB)
    4x RC Kabel Slider
    Anleitung
    OVP

    Hoffe, dass ich dich nicht zu arg mit meinem Kommentar zugemüllt habe.

    Viele Grüße
    Alfred

    Antworten
  21. Avatar-Foto

    Hallo Nils,
    ignoriere einfach die Beschreibung über die DJI Mavic Pro in meinem letzten Kommentar,
    da ich mich jetzt ganz auf die DJI Mavic Mini konzentriere (Dank deinem Hinweis).
    Diese scheint für meine Bedürfnisse und Vorstellung geeignet zu sein. Werde sie mir vermutlich zulegen.

    Das mit „IMU Kalibrieren“ bei der Phantom 3 Standard habe ich herausgefunden und durchgeführt.

    So nun eine andere Frage:
    mit der Phantom 3 Standard habe ich Videoaufnahmen in Full-HD mit einer Auflösung
    1920 x 1080 (25fps) aufgenommen und sehr zufrieden mit der Video-Qualität.

    Ist die Videoqualität bei der Mavic Mini mit der Einstellung Full-HD 1920 x 1080 (25fps/30fps) genauso gut?
    oder wäre 2,7k mit 30fps einen Tick besser?

    Jetzt schon vielen Dank für deinen Ratschlag
    Gruß
    Alfred

    Antworten
  22. Avatar-Foto

    Hi
    ich bin der von Michas Blog. Danke nochmal für die Erwähnung. Nun musste ich dann auf Deine Seite ausweichen, um das neue Verfahren kennen zu lernen. Ich möchte im Frühjahr nach Madeira und da sieht es in der App SEHR gut aus. Man darf die ganze Insel befliegen, keine gekennzeichneten Naturschutzgebiete, fast kaum zu glauben.
    Meinen Account habe ich heute digital signiert beantragt, dann schauen wir mal.
    LG Micha

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      Hi Micha,

      vielen Dank für dein nettes Feedback! Was du oben geschrieben hast ist ja top! Damit wird das ganze vor allen in ländlichen Gebieten noch einmal deutlich einfacher. Schönen Urlaub schon einmal! :)

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
  23. Avatar-Foto

    Nochmal zu den Koordinaten. Mir wurde gerade geschrieben, es gibt sog. „freie“ Counties. Dort braucht man keine Koordinaten eingeben. Auf Madeira sind das Funchal, Ponta do Sol, Ribeira Brava & São Vicente. Gibt man andere Counties ein, dann muss man auch Koordinaten angeben. Passt also. Wenn ich die Reise wirklich auch mache, was ich bisher nur geplant habe, dann werde ich bei mir wieder ausführlich zu Madeira schreiben.

    Antworten
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      Hallo Michael,

      danke für die Bestätigung! Das ist natürlich echt super. Denn gerade an den genannten Orten dürfte es eine Menge zu entdecken geben.

      Nur als Hinweis an alle anderen Mitlesenden: Auch in diesem Fall nicht vergessen, die Marine zu informieren, wenn ihr über dem Wasser fliegen möchtet.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
  24. Avatar-Foto

    Danke dir für die ausführliche Beschreibung!! Das hat mir ganz sicherlich einige Stunden Recherche erspart!! Für mich geht’s im Januar nach Madeira. Die Genehmigung kam in Rekordzeit an, jetzt kann es starten!

    Grüße Alex!

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      Hi Alexander,

      super! Freut uns sehr, dass dir die Infos weitergeholfen haben. Guten Flug und schönen Urlaub!

      Grüße,
      Nils

      Antworten
  25. Avatar-Foto

    Hallo Nils,

    ich möchte in Mitte Mai in Algarve 5 Tage mit meiner Drohne ( Mavic 2 Pro ) fliegen.
    Ich habe in AAN ein paar Stellen beantragt.
    Jetzt ist die Sache, dass ich bei AMN was beantragen soll,soll ich das gleich machen? Oder soll ich auf die Genehmigung von AAN warten?
    Aber wie du berichtest : „Das entscheidet AAN meist 8 bis 10 Werktage vor dem Beginn des beantragten Zeitraums “ , ist es dann nicht schon zu spät bei AMN zu beantragen ?
    Wann soll man jetzt genau bei AMN beantragen?
    Ich habe noch eine weitere Frage, wenn ich für den Ort Lagos und Portimao die Erlaubnis beantrage, wie weiß ich denn Umkreis von Lagos oder Portimao aus, welche Orte Lagos und welche Orte Portimao gehören ?

    Vielen Dank für deine genaue Erklärung!

    Viele Grüße
    Manh Hung

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      Hi Manh Hung,

      zum ersten Teil der Frage: Ich würde schon direkt bei der AMN anfragen und die AAN-Bestätigungen nachreichen. Wenn dir die AMN eine Erlaubnis erteilt, dann gilt die in der Regel sowieso nur vorbehaltlich einer Freigabe der AAN.

      Deine zweite Frage verstehe ich nicht ganz. Was genau kannst du nicht / willst du wo eingeben?

      Grüße,
      Nils

      Antworten
  26. Avatar-Foto

    Hallo Nils,

    ersten vielen Dank für die Zusammenstellung und ausführliche Erklärung.

    Ich habe ein kleines Problem mit der amn. Und zwar finde ich auf der Website nicht wer für was zuständig ist. Wenn ich auf den Reiter Capitanias geh finde ich keine lokalen Zuständigkeiten oder ähnliches. Ich bin aktuell im Gebiet Lagos und habe meine genehmigten Anträge der AAN an die policiamaritima.lagos@amn.pt geschickt.

    Kannst du mir den entscheidenden Hinweis geben?

    Vielen Dank
    Grüsse aus Portugal

    Benjamin

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      Hallo Benjamin,

      das mit den Zuständigkeiten der Marine ist tatsächlich nicht überall immer eindeutig, finde ich. Ich denke (wissen tu ich es nicht), dass das hier die richtige Adresse sein sollte: https://www.amn.pt/DGAM/Capitanias/Lagos/Paginas/Capitania-do-porto-de-Lagos.aspx / capitania.lagos@amn.pt ?

      Auf der Karte im Hintergrund kann man erahnen, wo diese Capitania ihre Zuständigkeiten hat. In Worten steht es auch noch einmal über dem Foto des „Capitão do Porto“. Diesen Textblock „einfach“ im Netz auf deutsch übersetzen und mal auf einer der Karte schauen, ob das was dort steht, deinen gewünschten Bereich abdeckt.

      Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter.

      Viel Spaß und guten Flug in Portugal!

      Grüße,
      Nils

      Antworten
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        Hallo Nils,

        vielen vielen Dank für deine schnelle Antwort.
        Ich versuche mein Glück mal ;)

        Grüsse
        Benjamin

        Antworten
  27. Avatar-Foto

    Hallo, hat jemand in letzter Zeit die Genehmigung über die AAN versucht? Nach zehn eingegebenen Orten kann ich bei allen folgenden Versuchen den Piloten nicht mehr angeben, weswegen der Antrag nicht akzeptiert wird. Das Dropdown-Feld bleibt einfach leer. Ich habe nichts geändert und bin weiterhin als Pilot angegeben.

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      Hallo Björn,

      ich habe das Portal schon länger nicht verwenden müssen. Aber mal eine andere Frage an alle, die 2021 schon in Portugal unterwegs waren: Ist das Verfahren seit dem Inkrafttreten der neuen EU-Drohnenregeln überhaupt noch anzuwenden? Gibt es da vielleicht ein Update von der AAN?

      Viele Grüße,
      Nils

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      Hallo Björn,

      siehe meinen Kommentar vom 10.8.2022. Hatte ich heute auch. Jetzt schon nach 3 Einträgen. Maximaleinträge pro Tag und Pilot erreicht. Wahrscheinlich gehen zu viele Anträge ein und können nicht mehr vernünftig bearbeitet werden. Daher hat die AAN wohl ein Tageslimit pro Pilot eingegeben und das jetzt noch mal verringert.

      Beste Grüße
      Rudi

      Antworten
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    Hallo Nils,
    danke für deinen sehr hilfreichen Ratgeber.
    Eine Frage hätte ich aber noch: und zwar werden bei Captaincy nicht alle ‚Bezirke‘ angezeigt. Ich gehe an die Algarve aber kann zum Beispiel nicht Lagoa auswählen. Kannst du dir denken, was hierfür der Grund ist?

    Liebe Grüße
    Romina

    Antworten
  29. Avatar-Foto

    Hallo Nils, ich habe heute ein paar Stunden mit dem Ausfüllen des Formulars verbracht.
    ich habe den Antrag für meine Mavic 2 gestellt ,bekomme aber diesen Sommer noch die 3er mini. Kann ich die dann einfach auch fliegen obwohl ich dafür ja keine Daten hinterlassen habe.
    Ich finde nichts wie und wo ich dann die mini 3 registrieren oder angeben kann.
    Kannst du mir weiterhelfen ?
    Ich bedanke mich im voraus und: Bleib gesund

    Grüße von Lothar Bombis

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      Hallo Lothar,

      streng genommen musst die deine zukünftige Mini 3 Pro dann im e-AAN-Portal unter dem Menüpunkt „RPAs“ wohl als neues UAV hinzufügen (so wie du das bereits mit deiner Mavic 2 gemacht hast). Danach kannst du beim Stellen eines neuen Antrages unter „Areas“ auch die neue Drohne auswählen.

      Ich glaube, ich würde in deiner Situation aber der AAN einmal eine Email schreiben und nachfragen, ob du mit den bereits ausgestellten Genehmigungen nicht auch eine zweite Drohne fliegen kannst. Seriennummer und Co wirst du aber wohl trotzdem mitteilen müssen.

      Rein rechtlich ist es aber so geregelt, dass jede Drohne ihren eigenen Antrag braucht.

      Berichte doch gerne mal, wie das Ganze für dich ausgeht, dass hilft sicher dem einen oder der anderen zukünftig weitert.

      Viele Grüße und viel Erfolg,
      Nils

      Antworten
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    Hallo, ich bin in 3 Wochen für 6 Tage in Lagos und habe meine Flugbereiche schon bei der AAN eingereicht, die Bearbeitung erfolgt dort ja in der Regel erst kurz vorher.

    Da ich an der Algarve fliegen möchte, muss ich mich natürlich auch um das OK der AMN bzw. ICNF kümmern. Gibt es jemanden hier schon mit Erfahrung aus 2021/2022? Ich habe bereits eine Email mit den Koordinaten zum Capitani Lagos per Email geschickt, warte jedoch seit 5 Tagen auf eine Reaktion. Weiß jemand wie lange das in Anspruch nehmen kann?

    Außerdem funktioniert der Link zum ICNF Dokument nicht mehr, weil die ganze voanaboa.pt Seite down zu sein scheint. Gibt es hier evtl. Erfahrungen von anderen?

    Vielen Dank!

    Antworten
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      Hallo Marcel,

      ich habe deinen Kommentar zum Anlass genommen und den Artikel endlich mal ein wenig aktualisiert, was die allgemeinen neuen Gegenseiten angeht. Persönlich habe ich in den letzten Jahren leider keine Erfahrungen gemacht (durch die Pandemie dürften das fürchte ich ohnehin eher wenige sein).

      Die AMN in Form der einzelnen Gewässerzuständigkeiten lässt sich offenbar sehr unterschiedlich Zeit, weil die alle auch total unterschiedlich mit Ressourcen ausgestattet sind. Ich würde persönlich nach 10 Tagen noch einmal freundlich mit Bezug auf die erste Mail nachfragen. Im schlimmsten Fall einfach vor Ort vorbeifahren und fragen. :) Anrufen hat bei mir damals nicht viel gebracht, weil ich kein Portugiesisch gesprochen habe. Hängt aber sicher stark davon ab, wen du an den Hörer bekommst, die meisten sprechen dort ja gut Englisch.

      Viele Grüße und schon mal eine schöne Reise,
      Nils

      Antworten
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    Hallo,
    der Beitrag ist auch für mich sehr hilfreich nur fehlt mir beispielsweise ein funktionierender Link zum Form der Anfrage/meinen Antrag bei der ICNF!
    Für meine Reise auf die Insel Madeira im Zeitraum 17.10.-27.10.2022 habe ich bereits einen Zugang bei der AAN und meine Registrierung bestätigt bekommen.
    Auch habe ich schon einige Areas, welche ich aus der Luft filmen und forografieren möchte dort eingegeben.
    Da ich nicht nur über Wasser sowie an Land sondern auch im Inland sowie in Nationalparks meine Mini 3 Pro starten will, brauch ich natürlich auch alle weiteren Genehmigungen z. Bsp. auch die der ICNF!
    Leider funktionieren die beiden angegebne Links zu den PDF-Dokumenten nicht und ich würde mich sehr freuen wenn sich jermand findet, der diese Anschreiben/Anträge in Portugisisch oder Englisch hier einstellen könnte!

    Schon einmal ganz lieben Dank und Grüße vom Niederrhein.

    Hans-Peter

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      Hallo Hans-Peter,

      ich musste gerade auch etwas suchen, glaube aber, dass ich das neue Formular gefunden habe: https://www.icnf.pt/api/file/doc/b5d405fc23f0537a

      Den Link im Text habe ich auch aktualisiert. Drücke dir die Daumen, dass du auch hier eine Genehmigung bekommst.

      Viele Grüße und schon mal eine schöne Zeit in Portugal,
      Nils

      Antworten
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    Hallo Nils,

    ich habe schon seit längerem einen Account bei der AAN und heute angefangen dort Flüge mit der Drohne für Madeira zu beantragen. Nach der Eingabe von drei Flügen war da erst mal Schluss. Das scheint das Tageslimit pro Pilot zu sein (wird einem in einem Fenster angezeigt). Ich versuche da morgen weitere Flüge zu beantragen und hoffe das klappt dann. Offen für mich ist auch die Frage, wie das mit der Genehmigung der ICNF ist. Auf Karten und im Internet zu Madeira finde ich zwar Naturschutzparks (z.B. den Parque Natural do Ribeiro Frio, Parque Ecologico do Funchal), aber diese tauchen im oben erwähnten Formular der ICNF nicht auf und auf der Voa na Boa App sind ebenfalls keine Zonen dazu eingetragen. Vielleicht weiß ja auch Hans-Peter da schon was dazu. Ich bin schon im September auf Madeira. Da ist die Zeit für mich jetzt etwas knapper. Ich habe auch schon gesehen, dass in den westlich gelegenen Distrikten keine Abfrage nach Koordinaten erfolgt. Anscheinend gilt die Genehmigung da für den ganzen Distrikt. Kleienr Hinweis: Die Begründung zum „Purpose“ darf nicht zu kurz sein. Da findet im Formaular bei der Eingabe eine Textvorabprüfung statt. Vermutlich eine Neuerung (wie das Tageslimit von 3 Flügen bei der Beantragung).

    Beste Grüße
    Rudi

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      Hallo Rudi,

      danke für deine wertvollen Hinweise. Das hilft anderen bestimmt in Zukunft weiter. Bzgl. der ICNF würde ich mal eine Email an die Behörde schreiben (englisch und am besten portugiesische Übersetzung (Google oder Deepl) und nach den für dich interessanten Gebieten fragen. Falls du was dazu hörst, berichte doch gerne hier zurück.

      Viel Erfolg und in jedem Fall eine schöne Zeit in Portugal!

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
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        Hallo Nils,

        ja genau. Gute Idee. Das hatte ich eh vor. Ich sag dann Bescheid, wenn ich Antwort erhalte.

        Grüße
        Rudi

        Antworten
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    Ich habe schon eine erste Antwort vom ICNF erhalten. Das ICNF ist für Madeira nicht zuständig. Zuständig ist in der Região Autónoma da Madeira das IFCN – Instituto das Florestas e Conservação da Natureza:

    https://ifcn.madeira.gov.pt/

    Ich habe da bereits eine Email mit meinen Fragen hin gesendet.

    Grüße, Rudi

    Antworten
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      Hi Rudi,

      klasse – schon einmal vielen Dank für das Update. Ach ja, ist Bürokratie nicht was Feines… :)

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
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    Hallo Nils,

    Vielen Dank für diese tolle Seite. Ohne hätte ich da niemals durchgeblickt.
    Ich fliege nächste Woche nach Madeira und habe nun einige Flüge bei e-AAN beantragt. Bei einigen Regionen mit Küstenkontakt steht der Status auf submitted. Kann ich die zusätzliche Freigabe beim Kapitän auch schon vor der Genehmigung durch AAN beantragen?
    Für meine abgefragten Regionen ohne Küstenkontakt gab sofort ein Authorisierungsbescheid, jedoch steht bei Status „deffered“. Kannst du mir sagen was das bedeutet und wie ich in Erfahrung bringe ob ich ggf. noch bei z.B. der Naturschutzbehörde Anfragen muss.

    Grüße
    Jochen

    Antworten
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      Hallo Jochen,

      danke für das positive Feedback, freut mich sehr, wenn es dir geholfen hat. Der Status bedeutet meines Wissen nach, dass du noch nicht an der Reihe bist bzw. es dringlicher zu bearbeitende Anträge gibt. Das sollte sich hoffentlich zeitnah auf „approved“ (oder „declined“) ändern, wenn der Antrag bearbeitet wurde.

      Bzgl. der Naturschutzgebiete würde ich die Voa na Boa App zu Rate ziehen. Schau außerdem mal auf den Kommentar von Rudi vom 16.08. 15:23 Uhr – da hat er zufällig genau das beantwortet, was du wissen willst. :)

      Viele Grüße und eine schöne Zeit,
      Nils

      Antworten
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    Hi Nils,

    ja, Bürokratie kann sehr anstrengend sein. Ich habe Antwort vom IFCN – Instituto das Florestas e Conservação da Natureza erhalten. Dabei war ein Formular zur Antragsstellung. Flüge mit Drohnen müssen in all den Naurparks und Schutzzonen von oben genannten Instituto genehmigt werden. Ich habe da nicht so viel Hoffung, dass das genehmigt wird, habe aber alles wahrheitsgemäß ausgefüllt und die geographischen Koordinaten zusätzlich im KML-Format (wie von der AAN-Webseite bereitgestellt) beigefügt und das ganze per Email zum IFCN geschickt. Der Großteil von Madeira wird vom Parque Natural da Madeira ausgefüllt. Man sieht das gut auf der Karte auf der Seite der IFCN

    https://ifcn.madeira.gov.pt/areas-protegidas/areas-classificadas-da-ram.html

    unter der Grafik
    „MAPA DAS ÁREAS PROTEGIDAS DO ARQUIPÉLAGO DA MADEIRA“

    Das orange schraffierte Gebiet ist der Parque Natural da Madeira. Und der ist ziemlich groß.

    Viele Grüße
    Rudi

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    Hallo Nils

    Erstmal danke für diese Seite, ohne hätte ich das niemals bis hierher geschafft .
    Habe soweit alles fertig mit der AAN, und scheitere gerade an dem Feld für Koordinate.
    Dort stehen schon Werte drinnen, das Feld ist dunkel ausgegraut und lässt sich nicht anwählen.
    Dahinter ist ein Button der eine Karte öffnet. Dort soll ich auf den Ort meiner Wahl klicken.
    Daraufhin zeigt er mir den Ort , aber keine Koordinaten. Die vorgegebenen Daten sind aber irgenwo im Landesinneren, ich möchte aber nach Madeira. Und um das ganze noch frustrierender zu machen kann ich die App Voa na Boa nicht auf meinem Handy instalieren, weil diese für mein Handy nicht verfügbar ist da sie für eine ältere Androit-version geschrieben wurde. Mein Tablet zeigt sie mir garnicht erst an. Glaub bald ich lass sie Drohne zuhause

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    Ich war vor 4 Wochen auf den Azoren und wollte meine Drohne mitnehmen.
    Kurzfassung: Ich habe es schließlich bleiben lassen.
    Langfassung: Ich habe zu spät realisiert, dass man den Antrag 10 Tag vorher stellen muss. Ich habe trotzdem ein paar Anträge an die AAN geschickt mit der Bitte um beschleunigte Bearbeitung und das hat auch geklappt. Die Kameraden haben binnen Stunden geantwortet. Das Problem war die Maritimbehörde in Ponta Delgada, die die Drohnenflüge über Küsten und Stränden genehmigen muss. Von denen habe ich bis heute keine Antwort trotz mehrfachen Nachhakens. Ohne die Küstenbereiche ist das Ganze witzlos. Alles was auf den Azoren sonst noch lohnenswert wäre, steht unter Naturschutz. Bei der Naturschutzbehörde habe ich es erst gar nicht probiert.

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    Hallo Nils,

    tolle Übersicht und Bericht. Nur ist das ja mittlerweile schon etwas länger her. Deswegen gehe ich davon aus, dass deine Infos bzgl. einem Nachtflug nicht mehr stimmen, weil auf anderen Seiten „aktuelle Gesetze“ steht auch dabei, dass man ja jetzt Nachts fliegen darf, wenn ein grünes Licht vorhanden ist.
    Würde mich freuen über ei kurzes Feedback ob Stand heute auch noch eine Registrierung und Anmeldung für Videoaufnahmen nötig ist in Portugal (hauptsächlich bezogen auf Lissabon).
    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

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      Hallo Sebastian,

      vom Luftrecht her hat Portugal auch die EU-Drohnenregeln übernommen. Soweit ich es richtig verstanden habe, gilt das auch für die Auflagen für Nachtflüge. (Ich habe auf die Schnelle zumindest keine abweichenden Regeln finden können.)

      Die Registrierung für das Anfertigen von Aufnahmen ist meines Wissens (leider) immer noch notwendig. Ich war aber länger nicht mehr selbst dort. Den Infos der anderen Piloten in den Kommentaren folgend, ist das aber wohl immer noch so.

      Viele Grüße und viel Spaß in Lissabon,
      Nils

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    Servus miteinander,

    auch ich kann bestätigen, dass nach wie vor zum einen die Registrierung bei der Luftfahrtbehörde notwendig ist und zum anderen die Anfertigung von Bild- und Videomaterial beantragt werden muss.
    Mit der Anleitung hier geht es auf jeden Fall wesentlich leichter, da sehr verständlich geschrieben. An dieser Stelle auch von mir ein großes Danke!
    Auch Nachtflüge können unter „Areas“ beantragt werden, dann natürlich auch mit grün blinkender LED wie in Deutschland.

    Leider sind die Mitarbeiter der Luftfahrtbehörde bei der Antragsbearbeitung nicht die schnellsten. Auch die Küstenverwaltung in Lagos ist sehr träge und antworten auf Anfragen mit Steno-Nachrichten, ohne auf meine spezifische Fragen / Anliegen einzugehen.
    Die Genehmigung der Verwaltung des Nationalparks steht zudem auch noch aus.

    Scheint überall in der Welt bei den Behörden so zu sein, immer schön langsam machen ohne Eile.

    Es ist nun Tag 9 seit der Beantragung und noch keine Rückmeldung, schon etwas nervig.
    Nun ja, der Heuwender hebt ja auch erst in 7 Tagen ab, also noch nicht ganz hoffnungslos. Andernfalls muss halt wieder die Bodentechnik mit auf Reise.

    In diesem Sinne, immer genug Luft unterm Propeller, allzeit sichere Flüge und gute shots

    Sonnige Grüße
    Frank

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    Halo,

    ich hatte mich vorletztes Jahr bei der AAN registriert und konnte meine Flüge auf Madeira bislang entsprechend relativ unkompliziert vorbereiten – wie hier beschrieben.

    Leider komme ich aktuell nicht mehr auf die entsprechende Seite der AAN, auf der ich mich bislang mit meinem Code einloggen und die Flüge anmelden konnte (mit fast blitzartiger Rückmeldung).

    Da erscheint jetzt „Page not found“.

    Und auf der neuen Seite der Hinweis dass Mitte November 2023 die Bestimmungen und einiges andere geändert wurden. Wenn ich das richtig verstanden habe muss man nun auch lange vorher seine Anträge stellen.

    So ganz verstanden habe ich das nicht, aber nun werde ich meine Drohne wohl schweren Herzen zu Hause lassen. Ich möchte auch keinen Ärger mit den Behörden – gerade weil die Portugiesen so freundlich sind.

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      Hallo Manfred,

      danke für das Update. War ja abzusehen, dass die Portugiesen ihr Vorgehen auch irgendwann anpassen. Schade, dass das offenbar nun weniger Flexibilität für Drohnenpiloten bedeutet – gerade wenn man dort nur kurz zu Besuch ist.

      Viele Grüße,
      Nils

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    Ich habe den ganzen Registrierungsprozess nun auch durchlaufen und am Dienstag geht’s nach Madeira. Mir ist allerdings aufgefallen, dass bei der Beantragung der einzelnen Flugzonen jetzt 10 Tage Vorlauf sein müssen.
    Wenn ich heute ein Gebiet auswähle, ist das früheste Datum, das ich anwählen kann, in 10 Tagen, somit darf ich eigentlich erst in den letzten vier Tagen des Urlaubs fliegen.
    Ist jetzt kein Riesenproblem, weil die Termine alle noch innerhalb des Urlaubs liegen, aber trotzdem ärgerlich.
    Das wirft die Frage auf, was eigentlich passiert, wenn man zwar am richtigen Ort, aber zur falschen Zeit fliegt…
    LG Michael

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    Ich bin Anfang April zum ersten Mal auf Madeira und wollte gerade meine Flüge in dem Portal eintragen. Als Zeitraum habe ich die komplette Dauer des Aufenthaltes angegeben, weil ich logischerweise nicht weiß, wann ich wo sein / fliegen werde, da sich das jeden Tag nach dem Wetter richten wird. Nach drei Einträgen ist nun Schluss (wurde ja öfter schon angemerkt in den Kommentaren) und man erhält die Meldung „Maximum daily order limit for this RPA/Pilot“. Da stehe ich also nun und kann jeden eindringlich davor warnen, solch eine großzügig geplanten Zeitraum anzugeben. Das sollte man als Hinweis in dem Artikel vllt sinnvollerweise ergänzen. Ich werde nach der Reise wohl auf meinem Blog (reisewut.com) dazu definitiv einen eigenständigen Artikel verfassen, wo da ganz explizit drauf hingewiesen wird, damit andere Piloten nicht denselben Fehler machen aus Versehen.

    Fun Fact: Ich fliege seit 2012 jetzt Drohnen, halte mich immer an sämtliche Regeln und Gesetze. Solch einen komplizierten Blödsinn wie für Portugal habe ich in all der Zeit nicht ausfüllen müssen. Ich bin kurz davor, die Drohne gar nicht mitzunehmen, weil mir jetzt wohl kaum etwas anderes übrig bleibt, als lediglich an den drei bisher angegebene Orten zu fliegen. Oder ich ignoriere all das und was mir mein gesunder Menschenverstand sagt und verhalte mich so wie DIE Leute, derentwegen es solche Regularien überhaupt gibt. Aber das will ich ehrlich gesagt gar nicht.

    Es macht langsam einfach keinen Spaß mehr!

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      Hi Andreas,

      danke für den Hinweis. Ich habe das direkt im Artikel im entsprechenden Abschnitt als Hinweisbox ergänzt.

      Grüße,
      Nils

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