Drohnen sind durch ihre Antriebe auf keinen Fall lautlos in der Luft unterwegs. Um die Geräuschemissionen von UAVs in der Zukunft standardisiert ermitteln zu können, hat die EASA nun ihre Richtlinie zur Messung der Lautstärke von Drohnen veröffentlicht.
Bereits im Herbst 2022 hatte die Behörde einen ersten Entwurf ihrer Guideline zur Bestimmung der Betriebslautstärke von Drohnen vorgestellt, die weniger als 600 kg wiegen und in der SPECIFIC-Kategorie unterwegs sind.
Nachdem die Öffentlichkeit bis Mitte Januar 2023 ihre Kommentare und Anmerkungen zu dem neuen Dokument anbringen konnte, wurde jetzt die finalisierte Richtlinie veröffentlicht.
EASA will Messmethoden für Lautstärke von Drohnen vereinheitlichen
Wenn zukünftig Drohnen in der SPECIFIC-Betriebskategorie bei Flugmissionen mit niedrigem und mittlerem Risiko durch die Luft schwirren, soll die dabei emittierte Lautstärke durch die Hersteller der UAVs zukünftig auf gleiche Art und Weise gemessen werden.
Dazu wurde nun ein neues Dokument mit dem Titel „Guidelines on Noise Measurement of Unmanned Aircraft Systems Lighter than 600 kg Operating in the Specific Category (Low and Medium Risk)“ veröffentlicht.
In der 42 Seiten umfassenden Richtlinie wird im Detail beschrieben, wie die Lautstärkemessung von UAVs zu erfolgen hat, um vergleichbar zu sein. Dazu zählen Kriterien, wie die Abstimmung der Messgeräte, die Messabstände, die Betriebsmodi der Drohne und Umwelteinflüsse.
Außerdem veröffentlicht die EASA parallel zwei weitere Werkzeuge, die den UAV-Herstellern bei der Ermittlung und Dokumentation helfen sollen: Eine Tabelle zur Dokumentation der Messwerte und eine Berichtsvorlage, die als Messprotokoll dient.
Messung der Geräuschemissionen bleibt (erst einmal) freiwillig
Auch wenn die Richtlinien jetzt offiziell zur Verfügung steht, hat das Dokument erst einmal nur einen Leitfaden-Charakter. Konkret bedeutet das, dass die EASA auf die freiwillige Anwendung der beschriebenen Messmethoden durch die UAV-Hersteller setzt. Das wird so auch bereits klar im ersten Satz der Unterlage ausgedrückt.
Drohnenhersteller, deren Produkte in die Kategorie fallen, auf die man mit der neuen Leitlinie abzielt, könnten aber trotzdem gut damit beraten sein, sich bereits heute mit den definierten Vorgehensweisen für die Messung und die Dokumentation auseinanderzusetzen.
In der offiziellen Dokumentation der eingereichten Kommentare von Unternehmen und nationalen Behörden, ließ die EASA nämlich bereits durchblicken, dass das Dokument so formuliert ist, dass daraus auch eine Vorgabe werden könnte: „Obwohl diese Leitlinien nicht durch eine Verordnung gestützt werden, wurden sie mit dem Gedanken entwickelt, in Zukunft möglicherweise in eine Verordnung umgewandelt zu werden […]. Obwohl diese Leitlinien auf freiwilliger Basis angeboten werden, empfehlen wir, sie in vollem Umfang und nicht nur auszugsweise zu nutzen.“ (Übersetzung aus dem Englischen).
Quelle: EASA