DJI hat einen Rechtsstreit um ein Patent gegen Autel Robotics in den USA verloren. Das Ergebnis könnte weitreichende Folgen für den Weltmarktführer haben und ein Verkaufsverbot in einem der wichtigsten Märkte nach sich ziehen.
Das Autel Robotics und DJI sich nicht das erste Mal vor Gericht begegnet sind, ist kein Geheimnis. Schon in der Vergangenheit hatte Autel Robotics Klage gegen DJI erhoben, das Unternehmen hätte seine Produkte zu wettbewerbsverzerrenden Preise in den USA angeboten. Die Klage wurde damals abgewiesen.
In dem aktuell Fall gewinnt Autel Robotics jedoch den Rechtsstreit gegen DJI. In diesem Zusammenhang geht es um ein Autel Patent, dass DJI verletzt haben soll.
Gericht bestätigt Patentverletzung
Autel Robotics hatte geklagt, dass DJI mit de Nutzung durch eines durch Autel gehaltenen Patents die sogenannte Section 337 des Tariff Act von 1930 (mehr Infos hier) verletzen würde.
Die US International Trade Commission (ITC) gab der Klage Recht, nachdem Richter die Verletzung des Patents durch DJI geklärt hatten.
Bei dem Patent handelt es sich um das US Patent No. 9, 260,184, welches Autel seit 2013 besitz und welches noch bis 2023 gültig ist.
Das Patent bezieht sich auf zwei Mechanismen von Drohnen, von denen DJI aber nur einen verletzt haben dürfte.
Es handelt sich dabei um den bekannten Verriegelungsmechanismus für Propeller, der an diversen DJI Drohnen zum Einsatz kommt. Das Patent beschreibt einen Lock-Mechanismus, der dafür sorgt, dass die Propeller einfach abnehmbar sind, jedoch im Flug durch die Rotationsrichtung des Antriebs trotzdem sicher auf dem Motorschaft gehalten werden.
Außerdem sorgt der im Paten beschriebene Mechanismus dafür, dass die verschiedenen Propeller (CW und CCW) nicht vertauscht werden können.
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DJI setzt ein solches System tatsächlich bei mehreren seiner Drohnen ein. Die Verletzung im Rahmens der aktuellen rechtlichen Auseinandersetzung wurden aber nur für die Modelle Mavic Pro, Mavic Pro Platinum, Mavic 2 Pro, Mavic 2 Zoom, Mavic Air und Spark anerkannt.
Autel hatte in seine Klage auch Forderungen in Bezug auf die Phantom sowie die Inspire Serie einbezogen. Hierzu gibt es aber aktuell keine Anweisung der Richter.
Schwere Folgen für DJI möglich
Da die Patentverletzung durch ein Produkt aus dem US-Ausland ausgelöst wurde, welches in die USA importiert und auch dort vertrieben wird, muss im schlimmsten Fall mit einer Durchsetzung der Strafen nach Section 337 des Tariff Act von 1930 rechnen.
Im Klartext bedeutet das: Der Import und Verkauf der entsprechenden Produkte, die ein Patent verletzen, darf verboten werden.
Genau das haben die Richter im Fall von DJI nun zunächst als erste Handlung vorgeschlagen. Es gibt nun eine 60 Tages Periode bis eine solche Beschränkung für DJI greift und danach einem Verkaufsverbot gleichkommen würde. Das wäre also bereits im Juli 2020.
DJI hat nun zwei Optionen, um den drohenden Schaden abzuwenden: Entweder das Unternehmen einigt sich mit Autel über eine entsprechenden Nutzung des Patents oder aber DJI muss den Mechanismus so überarbeiten, dass er nicht mehr gegen das Patent verstößt. Das würde aber auch ein Re-Design der bestehenden und älteren Drohnen mit sich ziehen.
Interessanterweise gab es bereits Berichte darüber, dass die Propeller der Mavic Air 2 sich theoretisch vertauscht montieren lassen, weil es keinen Mechanismus mehr gibt, der dies verhindert. Hier hat DJI also ggf. bereits schon vorgesorgt, um nicht auch die Mavic Air 2 zum Gegenstand einer weitere, ähnliche Klage zu machen. Das ist aber nicht bestätigt.
In jedem Fall könnte die verlorene Klage auch schlechte News für alle bedeuten, die auf die Mavic 3 warten. Die nun geforderten Aktivitäten durch DJI haben das Potenzial den Release weiter zu verzögern.
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Quelle: DroneDJ