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US-Gericht weist kartellrechtliche Klage von Autel gegen DJI ab

Publiziert von Nils Waldmann

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Die beiden Drohnenhersteller Autel und DJI stehen bereits seit 2016 gleich in mehreren Rechtsstreiten vor Gericht. In einer aktuellen Auseinandersetzung, wurde DJI* nun von einem US-Gericht von den Vorwürfen freigesprochen

Autel hatte den chinesischen Drohnenhersteller angeklagt, Marktanteile mit Preismanipluationen gesichert zu haben.

Kartellrechtliche Klage gegen DJI

Die Konkurrenten Autel und DJI* standen aufgrund einer kartellrechtlichen Klage erneut vor Gericht. Der Rechtsstreit wurde vor dem United States District Court in Delaware ausgetragen.

Autel hatte eine kartellrechtliche Klage gegen DJI erhoben, weil der Marktführer sich im Segment der Prosumer-Drohnen angeblich mit Preismanipulationen auf unfaire Weise Marktanteile gesichert haben soll.

Autels Argumentation bezog sich auf die finanziellen Daten von DJI. Demnach hätte DJI seine Produkte teilweise zu Preisen unter Herstellungskosten verkauft, um den Wettbewerb aus dem Markt zu drängen und sich selbst weitere Marktanteile zu sichern.

Außerdem enthielt die Anschuldigung offensichtlich weitere Punkte, die behaupteten, dass DJI Konsumenten dafür bezahlt hätte, ihre Drohnen zu kaufen.

Klage durch US-Gericht abgewiesen

Die Klage wurde nun durch ein US-Gericht angewiesen. In den Augen des Richters, konnte Autel keine stichhaltigen Beweise für seine Anschuldigungen vorbringen.

Das Argument der Preisgestaltung unter Selbstkosten, lies sich offensichtlich nicht beweisen. Die Argumentation des Klägers war offensichtlich auf einer sehr einfachen Rechnung aufgebaut: Man hatte hier einfach die Erlöse von DJI* durch die Anzahl der verkauften Produkte geteilt. Saisonale Schwankungen in der Nachfrage und andere Investitionen, die den Gewinn beeinflussten, blieben anscheinend unberücksichtigt.

Dem Gericht reichte diese Beweisführung nicht und die Klage wurde im Sinne von DJI abgewiesen.

Rechtsstreitigkeiten halten an

Nichts desto trotz halten die Streitigkeiten zwischen beiden Unternehmen an. Bereits im Jahr 2016 hatte DJI wiederum Autel aufgrund von Patentverletzungen verklagt. Gegenstand dieser Klage war die X-Star Drohne von Autel, die in den Augen von DJI optisch und technisch zu stark an die Phantom 4 Drohne* angelehnt war (alle Infos zur Phantom 4 in unserem Drohenn Guide).

Zuvor waren einige Ingenieure von DJI zu Autel gewechselt.

Als Reaktion verklagte Autel daraufhin DJI und behauptete DJI hätte hingegen Patente von Autel verletzt. Es wurde ein Verkaufsstopp aller DJI Drohnen* in den USA gefordert.

Für die Kunden beider Unternehmen sind die Rechtsstreitigkeiten keine guten Informationen. In der Regel ziehen solche Auseinandersetzungen – vor allem in den USA – hohe Kosten mit sich, die von den Unternehmen auf den Produkte umgelegt werden und somit die Preise steigen oder länger konstant bleiben lassen.

Quelle: Dronelife

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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