Ein neues Drohnen-Abwehrsystem mit dem Namen „Falke“ soll am Hamburg Airport getestet werden. Im Notfall soll das System illegale Drohnenflüge auch durch Abfangen beenden können.
Das illegal geflogene Drohnen in der Nähe und über Gebieten von Flughäfen eine Gefahr für den Flugverkehr darstellen, steht wohl außer Frage. Erst vor wenigen Tagen zeigte ein Fall in den USA, das es viel Glück benötigt, wenn eine Drohne neben einer aktiven Landebahn zu Boden geht.
Nicht desto trotz wurden Drohnen in den vergangenen beiden Jahren auch häufig für Betriebsunterbrechungen an Flughäfen verantwortlich gemacht, für die Multicopter gar nichts konnten.
Der Hamburg Airport macht nun ernst und installiert ein Drohnen-Abwehrsystem.
„Falke“ soll Drohnen auch abfangen
Das nun im Aufbau befindliche Abwehrsystem (Counter Drohne System oder Anti Drone System) wird vom Bundesverkehrsministerium mit 2,1 Mio. Euro gefördert. Insgesamt gibt der Investitionstopf des Ministeriums derzeit 26,8 Mio. Euro her, die aktuell auf 37 Projekte – auch pro Drohnen – ausgegeben werden.
Das System wird dabei neu entwickelt und soll eine gesamtheitliche Lösung, zur Identifizierung, Überwachung und in letzter Konsequenz auch zum Abfangen von illegal im Einzugsgebiet des Flughafens geflogenen Drohnen darstellen.
Aktuell gibt es noch keine standardisiertes Vorgehen bei Zwischenfällen mit Drohnen, auch die Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen den einzelnen Landes- und Bundesbehörden scheinen oft noch ungeklärt. Auch ein internationales Meldungssystem für eine standardisierte Meldung von Drohnensichtungen ist noch nicht vorhanden.
Das soll sich mit Falke ändern. Der Name steht nicht nur für ein physisches System, sondern auch für die dahinter liegenden Abläufe und Protokolle, die bei einem Zwischenfall verwendet werden können.
Fragen über Fragen: Wann, wie, wer?
Das Hamburger Abendblatt berichtet im Zusammenhang mit Falke, über einige Fragen, die es zu klären gilt: Wer ist für die Identifizierung von Drohnen verantwortlich? Wer entscheidet darüber, ob die Drohne abgefangen / abgeschossen werden darf?
Wir ergänzen: Wie wird der Pilot ausfindig gemacht? Welche Rechtsgrundlage gibt es für das Abfangen? Wenn geschossen wird: Stellen die Projektile eine Gefahr für umliegende Menschen oder Flugzeuge dar?
Diese Fragen gilt es unter anderem im Rahmen von Projekt Falke zu klären. Mit beteiligt sind neben dem Bundesverkehrsministerium als Geldgeber außerdem die Helmut-Schmidt Universität Hamburg, die Deutsche Lufthanse und die Bundespolizei.
Quelle: Hamburger Abendblatt