In Australien wird es ab September 2020 eine Pflicht zur Registrierung für Drohnen geben. Die australische Luftfahrtbehörde CASA arbeitet schon seit geraumer Zeit an dem System.
Ursprünglich war die Registrierungspflicht für kommerziell und in der Freizeit genutzte Drohnen bereits für April geplant, aufgrund der Corona-Situation hatte sich die Einführung jedoch verzögert.
Nun steht das Startdatum für die Registrierung von Drohnen für alle Drohnenbetreiber in Australien fest: Ab dem 30. September 2020 müssen Drohnen zentral angemeldet werden.
Australien beginnt Drohnen-Registrierung am 30. September
Für alle Drohnenpiloten gelten ab dem 30. September 2020 zusätzliche Auflagen, wenn sie mit ihrer Drohne fliegen wollen.
Zunächst sind von der Pflicht nur kommerzielle Drohnenflüge betroffen. Wer seine Drohne also zum Geld verdienen nutzt, muss sich bereits im Herbst in der neuen Datenbank anmelden.
Die CASA stellt dabei direkt klar: Fotos auf Social Media Kanälen zu Teilen wird noch als private Nutzung in der Freizeit geduldet. Sobald jemand Geld für seine Aufnahmen in Form von Abzügen oder Lizenzgebühren erhält, gelten auch solche Drohnenflüge als kommerziell (also ähnlich wie in Deutschland).
Alle Piloten müssen über die Registrierung hinaus außerdem einen neuen Online-Test absolvieren. Dieser soll sicherstellen, dass die geltenden Regeln allen Nutzern bekannt sind und illegale Drohnenflüge somit eingedämmt werden. In Deutschland gibt es mit dem Kenntnisnachweis eine ähnliche Pflicht für Modelle die schwerer als 2kg sind.
Der Test ist dabei einmalig abzulegen. Erneuert werden muss hingegen die Registrierung der Drohne. Diese wird nach 12 Monaten ungültig. Mit jeder Registrierung sind außerdem Gebühren verbunden. Die konkrete Höhe steht noch nicht fest.
DJI Mavic 2 Pro Drohne kaufen!*
Logbuch-Pflicht für kommerzielle Betreiber
Private Flieger können derzeit noch aufatmen. Hier will die Regierung in Zusammenarbeit mit der CASA das System erst im Laufe des Jahres 2022 scharf schalten.
Für kommerzielle Piloten gilt neben der Registrierungspflicht außerdem eine verschärfte Pflicht zur Führung von Logbüchern zu jedem einzelnen Flug.
Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Stufen der Aufzeichnungspflicht unterschieden, die davon abhänge, ob das Startgewicht über oder unter 2kg liegt.
Für Drohnen mit weniger als 2kg AUW gilt das sogenannte „Operational Flight Log“. Für Drohnen die schwere als 2kg sind, muss außerdem ein „Technical Flight Log“ und ein „Remote Pilot Log“ geführt werden. Alle Logs sind mit verschiedenen Vorhaltezeiträumen von mindesten 3 Jahren versehen.
Im folgenden haben wir die Inhalte der einzelnen Logbücher, wie sie von der CASA gefordert werden, für euch zusammengefasst.
Operational Log
Vorhaltezeit: 3 Jahre
Verpflichtend für: Drohnen unter und über 2kg AUW
Zu dokumentierende Daten:
- Position und Flughöhe
- Hersteller, Modell und ID der Drohne
- Datum und Zeit des Fluges
- Art und Zweck des Fluges
- Aufzeichnung über den funktionalen Zustand der Drohne nach dem Flug
Technical Log
Vorhaltezeit: 7 Jahre
Verpflichtend für: über 2kg AUW
Zu dokumentierende Daten:
- Hersteller, Modell und ID der Drohne
- Totale Flugzeit der Drohne
- Service-Intervalle und deren Einhaltung für einzelne Komponenten
- Zeitpunkt der nächsten Wartung
- Nachweise über durchgeführte Wartungsarbeiten
Remote Pilot Log
Vorhaltezeit:: 3 Jahre
Verpflichtend für: über 2kg AUW
Zu dokumentierende Daten:
- Flugzeit einer bestimmten Drohne
- Informationen über die geflogene Drohne mithilfe von Hersteller, Modell und ID
- Datum, Ort und Dauer des Fluges
Insbesondere für Betreiber ganzer Flotten dürften die neuen Logbuch-Pflichten eine großen zusätzlichen bürokratischen Aufwand generieren.
In wie fern das „Operational Log“, beispielsweise durch die ohnehin durch die Drohnen von DJI, Parrot und Yuneec aufgezeichneten Flugdaten abgedeckt werden, ist noch unklar.
Quelle: CASA