Wer mit seiner Drohne unterwegs ist, wird früher oder später auf Situationen stoßen, die für eine bestimmte Aufnahme das Überfliegen einer Straße „notwendig“ machen. Die EASA gibt uns zum Überfliegen von Straßen neue Informationen an die Hand. Werfen wir zusammen einen Blick auf die Empfehlungen.
Das Überfliegen von Straßen bringt ein höheres Risiko mit sich als etwa das Überfliegen eines Feldes. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Straßen werden von anderen Fahrzeugen zur Fortbewegung verwendet, sodass sich hier unbeteiligte Personen aufhalten.
Außerdem können Drohnen bei einem unvorhergesehenen Zwischenfall Menschen innerhalb von Fahrzeugen gefährden oder gar verletzen: Entweder durch einen direkten Treffer einer abstürzenden Drohne gegenüber dem Fahrzeug oder aber durch die indirekten Konsequenzen. Das kann dann der Fall sein, wenn der Fahrer versucht, der abstürzenden Drohne auszuweichen und dadurch einen Unfall verursacht.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Inhalt
Drohnenflüge über Straßen: Das Risiko kennen
In einem Dokument mit dem Titel „Guidelines for UAS operations in the open and specific category – Ref to Regulation (EU) 2019/947“ gibt die EASA jetzt neue Empfehlungen für das Verhalten von Drohnenpiloten bei geplanten Überflügen von Straßen mit UAVs.
Wichtig vorab zu erwähnen: Es handelt sich bei dem Dokument um eine Sammlung von „Best Practices“, die jedoch keinen Regelcharakter haben und auch nicht rechtlich bindend sind. Ein solches Dokument ist aber meist der erste Schritt, um diese Best Practices mittelfristig auch in die offiziell gültigen Dokumente aufzunehmen.
Wie in der Einleitung bereits erwähnt, setzt sich die Gefahren, welche für Fahrzeuge auf einer Straße von einer Drohne ausgeht, aus zwei Komponenten zusammen:
- direkter Treffer der Drohne eines Fahrzeuges
- indirekte Konsequenzen als Unfallauslöser (z.B. Ausweichmanöver)
Es ist daher zunächst essenziell ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass das Überfliegen von Straßen grundsätzlich ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, da auch hier unbeteiligte Personen überflogen werden.
Autobahn / Schnellstraßen und andere Straßen
In ihren Guidelines macht die EASA außerdem eine nachvollziehbare Unterscheidung zwischen Autobahnen / Schnellstraßen (Highways) und sonstigen Straßen (other roads). Diese Trennung erfolgt erneut auf Basis der unterschiedlichen Risikoprofile (höhere Geschwindigkeiten, höheres Verkehrsaufkommen auf Autobahnen und Schnellstraßen).
In der Konsequenz wurden daher auch zwei verschiedene Empfehlungen entwickelt, wie ihr euch als Drohnenpiloten gegenüber dieser Infrastruktur verhalten solltet.
Deutschland hat mit Regelung vorgesorgt
In Deutschland sind für den UAV-Betrieb in der Nähe und über Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen sowie Bundeswasserstraßen) bereits konkrete Regelungen definiert.
Solche von den EU-Mitgliedsstaaten definierten geografischen Gebiete mit speziellen Regelungen sind immer verbindlich einzuhalten und stechen die von der EASA unterbreiteten Vorschläge, die wir in diesem Artikel beleuchten.
In Deutschland sind die folgenden Abstände und Voraussetzungen einzuhalten (LuftVO §21h Satz 3 Punkt 5):
„Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig: [… ]über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen,
- a) wenn im Fall eines Überflugs von Bundesfernstraßen oder Bahnanlagen der Betrieb in der „speziellen“ Kategorie stattfindet und die besonderen Gefahren des Überflugs von Bundesfernstraßen oder Bahnanlagen innerhalb der Risikobewertung nach Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ausreichend berücksichtigt wurden,
- b) wenn die zuständige Stelle oder der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat,
- c) wenn die Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter ist oder
- d) wenn im Fall eines Überflugs von Bundeswasserstraßen das Fluggerät mindestens 100 Meter über Grund oder Wasser betrieben wird, lediglich eine Querung auf dem kürzesten Weg erfolgt und keine Schiffe und keine Schifffahrtsanlagen, insbesondere Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke und Liegestellen, überflogen werden, […]“
Damit bestehen genaue Vorgaben, unter welchen Umständen ihr euch mit Drohnen Bundesstraßen und Autobahnen nähern dürft.
EASA Guidelines für Autobahnen & Schnellstraßen
(Hinweis: In Deutschland ist dieser Fall explizit geregelt. Es gelten die Regelungen der LuftVO §21h.)
Für Länder ohne konkrete Vorgaben in Bezug auf Autobahnen und Schnellstraßen sieht die EASA in ihren Guidelines folgendes Regelwerk vor:
Betriebskategorie / (Drohnenklasse) | OPEN A1 (C0, C1 & SB <250g) | OPEN A2 (C0, C1, C2 & SB <250g) | OPEN A3 (C0, C1, C2, C3 & SB <25 kg) |
---|---|---|---|
Überflug möglich, falls notwendig (Bedingungen beachten) | Ja | Ja | Nein |
Kein Fahrzeug auf der Straße, während Überflug | - | Voraussetzung für Überflug | - |
Schweben über der Straßen | Nein | Nein | - |
Flug entlang / über der Straße | Nein | Nein | - |
Mindestflughöhe | 20 m | 20 m | - |
Dauerhafter VLOS-Betrieb | Notwendig | Notwendig | - |
UAV muss Fahrer nicht ablenken (Banner, Beleuchtung) | Ja | Ja | - |
EASA Guidelines für sonstige Straßen
Für alle übrigen Straßen formuliert die EASA folgende Verhaltensweisen beim Überfliegen mit der Drohne:
Betriebskategorie / (Drohnenklasse) | OPEN A1 (C0, C1 & SB <250g) | OPEN A2 (C0, C1, C2 & SB <250g) | OPEN A3 (C0, C1, C2, C3 & SB <25 kg) |
---|---|---|---|
Überflug möglich, falls notwendig (Bedingungen beachten) | Ja | Ja | Ja |
Kein Fahrzeug auf der Straße, während Überflug | Voraussetzung für Überflug | Voraussetzung für Überflug | Voraussetzung für Überflug |
Flugpfad für Überflug | Kürzest möglich | Kürzest möglich | Kürzest möglich |
Schweben über der Straßen | Nein | Nein | Nein |
Flug entlang / über der Straße | Nein | Nein | Nein |
Mindestflughöhe | 20 m | 20 m | 20 m |
Dauerhafter VLOS-Betrieb | Notwendig | Notwendig | Notwendig |
Schlusswort
Wir hoffen, euch hat dieser Artikel zum Thema Überflug von Straßen mit einer Drohne einen guten Überblick über die potenziellen Risiken und Gefahren gegeben und verständlich erklärt, welche Abstände und Maßnahmen der EASA vorschlägt.
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