In den USA wurde Anklage gegen einen Drohnenpiloten erhoben, der seine Drohne während eines Football-Spiels der NFL in direkte Nähe eines Stadions fliegen ließ. Der Vorfall sorgte für eine Spielunterbrechung.
Dass auch in den USA die Regulierungen für UAVs in den letzten Jahren immer strenger geworden sind, ist kein Geheimnis. Die US-Amerikaner schützen dabei besonders ihre großen Sportevents vor ungewollte UAVs, in dem entsprechende temporäre Flugbeschränkungen ausgerufen werden.
Wer sich gegen diese widersetzt, muss mit der Härte des Gesetzes rechnen. Genau das ist nun einem 44 Jahre alten Mann aus Pennsylvania passiert.
Drohnenflug stört NFL AFC Championship Spiel in Baltimore
Der Zwischenfall ereignete sich knapp zwei Wochen am 28. Januar 2024 bei einem AFC Championship Spiel der National Football League (NFL). Während des Spiels, welches in dem M&T Bank Stadion in der Stadt Baltimore abgehalten wurde, entdeckte das Sicherheitsteam plötzlich eine Drohne am Himmel.
Die Anwesenheit des UAVs alarmierte direkt ein entsprechendes Sicherheitsteam, welches kurze Zeit später den Entschluss fasste, das Football-Spiel zu unterbrechen.
Während Sportveranstaltungen dieser Größe (das Stadion hat etwas mehr als 70.000 Sitzplätze), werden im Normalfall temporäre Luftraumbeschränkungen durch die FAA verhängt. Deren Wirkung beginnt in der Regel eine Stunde vor dem geplanten Start der Veranstaltung, enden eine Stunde nach dem Ende des Sportevents und erstrecken sich über einen Radius von 3 nautischen Meilen (knapp 5,5 km) um das Stadion.
Pilot wird gestellt und sieht sich schwerer Anklage gegenüber
Der Pilot befand sich zu dem Zeitpunkt offenbar außerhalb des Stadions und wurde schnell identifiziert, da er seine Drohne direkt bei sich landete. Wie sich später herausstellte, war sich der 44-Jährige nicht darüber im Klaren, dass er an dieser Stelle nicht hätte fliegen dürfen.
Laut einer Meldung des U.S. Attorney’s Office (Maryland), verwies der Mann darauf, dass die App seiner DJI Drohne ihn bisher an dieser Stelle immer von einem Flug abgehalten habe. Dieses Mal sei dies anders gewesen und der Drohne wurde der Aufstieg erlaubt.
Eine Registrierung oder eine Drohnenlizenz konnte der Mann nicht vorweisen. Auch hatte er offenbar den von der FAA empfohlene B4UFLY Dienst nicht geprüft und soll somit seiner Selbstinformationspflicht nicht nachgekommen sein.
Maß der Strafandrohung wirft Fragen auf
Laut des offiziellen Schreibens der Staatsanwaltschaft wird dem Mann nun das „wissentliches Betreiben eines nicht registrierten UAS und der wissentliche Dienst als Luftfahrzeugführer ohne Flugtauglichkeitszeugnis“ unterstellt, was bis zu drei Jahre Haft bedeuten könnte.
Weiterhin könnte eine weitere einjährige Haftstrafe für die „vorsätzliche Verletzung des Luftraums zur nationalen Verteidigung der Vereinigten Staaten“ dazukommen.
In der offiziellen Meldung ist das genaue Drohnenmodell nicht genannt. Die Website DroneDJ berichtet jedoch, dass es sich um eine DJI Mini 2 gehandelt haben soll. Dieser Umstand dürfte positive Auswirkungen auf das Strafmaß haben, da für Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 g keiner Registrierungspflicht unterliegen und lediglich einen Online-Test und kein „Part 107 Certificate“ benötigen.
Quelle: Justice.gov, DroneDJ