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FAA: Drohnengesetze der Zukunft mitgestalten

Publiziert von Nils Waldmann

am

Die US-amerikanische FAA bietet amerikanischen Bürgern aktuell die Möglichkeit, die zukünftige Gestaltung von Gesetzen zum Einsatz von Drohnen mitzugestalten. Dazu können US-Piloten noch bis Montag den 15. April 2019 zwei aktuelle Entwürfe kommentieren.

Das Einbeziehen der Drohnen-Community ist dabei kein Einzelfall. Viele der früheren FAA-Verordnungen wurden mit Hilfe von Informationen der Luftfahrtgemeinde gestaltet. Die FAA versucht so, verschiedenste Gesichtspunkte in die Regulierung der Drohnentechnologie mit einzubeziehen.

Deadline am 15. April 2019

Wer in den USA lebt und privat oder gewerblich mit Drohnen zu tun hat, sollte die Chance nutzen und die bisherigen Entwürfe (siehe unten) lesen und ggf. einen Kommentar verfassen, der die zukünftige Regulierung beeinflussen könnte.

Auch der Drohnenhersteller DJI hat angekündigt, die Regulierungsentwürfe öffentlich zu kommentieren und ruft alle anderen Drohnenpiloten dazu auf, ebenfalls ihren Input zu liefern.

Aktuell ist die Anzahl der Kommentare noch gering und sollen kaum die Marke von 100 übersteigen.

Nachtflug, Flug über Menschen und Restriktionen für Zuladung

Bei den zur Kommentierung vorliegenden Entwürfen geht es inhaltlich um wichtige Themen, die die Zukunft der kommerziellen Drohnennutzung in den USA maßgeblich beeinflussen werden. Da die FAA in Sachen Drohnen weltweit mit eine Vorreiterrolle einnimmt, dürften die Entscheidungen auch für andere Länder interessant sein.

Die EASA arbeitet in Europa bereits an ähnlichen Regeln. Zu den neuen EU Drohnenregeln haben wir euch bereits einen ausführlichen Artikel verfasst.

Konkret geht es bei den FAA Vorschlägen um die Themen Nachtflug und Flug über Menschen. Hier soll geregelt werden, ob und wie Drohnen demnächst auch nachts geflogen werden dürfen. Dies wird in einem sogenannten Notice of Proposed Rulemaking (NPRM) abgebildet.

Auch der Flug von Drohnen „mit geringem Gewicht“ über Menschenansammlungen steht zur Diskussion (die EASA sieht hierzu aktuell keine Kategorie vor).

Weiterhin gibt es die Möglichkeit seine Meinung zu dem geplanten Design eines zukünftigen Unmanned Traffic Management Systems (UTM) abzugeben, welches die Integration von Drohnen in den öffentlichen Luftraum regeln soll.

Hierzu zählen Faktoren, wie der Mindestabstand zu Drohnen-Landespots oder die maximal erlaubte Zuladung, die von einer Drohne transportiert werden darf. Diese Entscheidung befinden sich bereits im Advanced Notice of Proposed Rulemaking (ANPRM) Stadium.

Wer die Möglichkeit hat hierzu etwas beizutragen, kann dies noch bis kommenden Montag (15. April 2019) tun.

Quelle: DroneLife

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

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