Die Europäische Kommission hat einige Details der neuen EU-Drohnenregelungen verzögert, die vor allem kommerzielle Nutzer betreffen dürften. Dabei geht es um die so genannten Standardszenarien für Flüge, die in der SPECIFIC-Kategorie durchgeführt werden.
Anfang des Jahres haben die harmonisierten Drohnenregeln in der EU bei tausenden Drohnenpiloten und Flugmodellbauern für Änderungen und teils auch für Verwirrung gesorgt. Die Regelungen betreffen aber nicht nur den Freizeit- und Hobbybereich.
Vor allem der kommerzielle Einsatz von UAVs soll durch die einheitlichen Regelungen gefördert werden. Doch die Arbeiten stocken und somit kassiert die EU nun ihre eigene Zeitvorgaben – zumindest in Teilen.
Standardszenarien: Vorgaben für C5 und C6 Drohnen fehlen
Update: Alle Grundlagen zu Standardszenarien zum Einsatz von UAVs in der SPEZIFISCHEN-Kategorie findet ihr in unserem ausführlichen STS-Guide.
Die Veränderung beziehen sich auf die Durchführungsverordnung EU 2019/947, also dasselbe Dokument, das auch die Details für Flüge von Drohnen in der OPEN-Kategorie und für kleiner Drohnen regelt.
Hier werden auch die beiden weiteren Betriebskategorien SPECIFIC und CERTIFIED definiert. In der nun veröffentlichten Änderung EU 2021/1166 werden dabei vor allem die Zeiträume in Kontext der SPECIFIC-Kategorie angepasst.
Diese Kategorie beschreibt die so genannten Standardszenarien die für den Betrieb von Drohnen der Klassen C5 und C6 gültig sind. Ursprünglich sollten diese Vorgaben ab dem 2. Dezember 2021 angewendet werden und Mitgliedsstaaten in die Lage versetzen, entsprechende Missionen auf Basis der EU-Standardszenarien zu genehmigen.
Dabei gibt es nur ein Problem: Die harmonisierte Normen – oder zumindest einige davon -, die die Drohnenklasse C5 und C6 beschreiben, sind noch gar nicht fertig. Dementsprechend gibt es auch keine Drohnen, die diesen Klassen entsprechen. Somit ist die Anwendung der Standardszenarien auf Basis der EU-Regelungen auch nicht möglich.
Und darauf wurde nun mit einer Verschiebung reagiert. Denn ab sofort gilt dieser Passus erst ab dem 3. Dezember 2023.
Den Übergang müssen die Nationalstaaten gestalten
Für Betreiber, die sich aufgrund der deutlich geringeren bürokratischen Aufwänden auf die Anwendung der beiden Standardszenarien aus der SPECIFIC-Kategorie gefreut hatten, bedeutet die Verzögerung wieder neue Unsicherheiten.
Laut der Ergänzung der EU Kommission sollen nun die Mitgliedsstaaten einspringen. Sie sollen jetzt Erklärungen von Drohnenbetreibern akzeptieren dürfen, die „…auf der Grundlage nationaler Standardszenarien oder gleichwertiger Szenarien…“ beruhen.
Defacto liegen aber auch solche gleichwertigen Szenarien noch nicht vor und dürften mit großer Wahrscheinlichkeit auch in den kommenden Monaten nicht so schnell verfügbar sein.
Konkret geht es hier um zwei Szenarien:
- STS 01: VLOS-Flug über bewohntem Gebiet
- STS 02: BVLOS-Flug über dunnbesiedeltem Gebiet
Diese nationalen Ausführungen sollen dann aber immerhin bis zum 2. Dezember 2025 Anwendung finden dürfen, sodass sich Betreiber nicht in zwei Jahren schon wieder auf dass dann – hoffentlich anwendbare – EU-Verfahren umstellen müssen, sondern noch zwei Jahre weiter auf Basis der nun zu schaffenden nationalen Regelungen setzen können.
Am Ende bleibt für die genannten Missionstypen also wohl auch in der Kurzfrist nur der Weg über das SORA-Verfahren, was deutlich mehr Aufwände und Kosten generiert und natürlich langsamer ist.
Quelle: Europäische Kommission