Ein Patentstreit mit Autel Robotics führte erst vor wenigen Tagen zu einer richterlichen Entscheidungen in den USA, die die wichtigsten DJI Drohnen vom Verkauf in den Vereinigten Staaten ausschließen wollte.
DJI und Autel stehen wegen mehrere Patentauseinandersetzungen vor Gericht. Der US-Drohnenhersteller Autel Robotics hatte DJI vor Gericht gezogen, um gleich mehrere angebliche Patentverletzung gerichtlich zu klären.
Nun gibt es eine interessanten Wenden in dem Fall, der die Waage wieder zu Gunst von DJI kippen lässt.
US-Verkaufsverbot bedroht DJI Produkte
In der letzten Woche hatte Autel einen Sieg im Rahmen eines Verfahrens der U.S. International Trade Commission für sich verbucht.
Der Richter urteiltet, dass das Autel-Patent mit der No. 9,260,184, welches sich mit einem Mechanismus zur Fixierung von Propellern an Drohnen beschäftigt, durch DJI verletzt worden sei.
Daraufhin ordnete das Gericht an, dass die betroffenen DJI Produkte nach dem Ablauf der gesetzlichen Frist von knapp 2 Monaten nicht mehr in den USA verkauft oder gar importiert werden dürfen.
Diese Entscheidung bezog sich auf die Modelle Mavic Pro, Mavic Pro Platinum, Mavic 2 Pro, Mavic 2 Zoom, Mavic Air und Spark.
Im Falle der Mavic 2 wäre das Verbot besonders kritisch, weil es sich bei dieser Drohne um das aktuelle Modell handelt und eine Mavic 3 Drohne aktuell noch nicht konkret in Sicht ist.
DJI zieht vor Patentgericht
Aufgrund der schwierigen Aussichten, die die ITC-Entscheidung für DJI bedeutet, zog der chinesischen Drohenhersteller vor das Patent Trial and Appeals Board und führte den Patentstreit somit in die nächste Runde.
Hier wurde in eine grundlegenderen Sache verhandelt: Sind die Inhalte, die Autel als Gegenstand seiner Klage angeführt hat, überhaupt patentierbar?
Tatsächlich führt die Entscheidung des Patent Trial and Appeals Board zu einer unerwarteten Wendung in der gesamten Situation. Das Bord urteilte, dass der Inhalt des 9,260,184 nicht patentierbar sei.
Außerdem weitete die Kommission ihr Urteil auf die anderen beiden Patente von Autel aus, die ebenfalls Gegenstand der früheren Auseinandersetzung vor der ITC waren.
Davon betroffen sind somit auch die Patente 7,979,174 und 10,044,013. Ersteres Patent beschreibt ein Verfahren zur Hinderniserkennung und Hindernisvermeidung. Das andere Patent schütz einen Mechanismus zur Fixierung eines Flugakkus an einer Drohne.
Mit der Entscheidung des Patent Trial and Appeals Board wird der Entscheidung der ITC nun die Grundlage entzogen und ein Verkaufsverbot für DJI Drohnen in den USA dürfte damit vom Tisch sein.
Noch ist der Fall aber nicht vollständig geschlossen und die neuen Erkenntnisse müssen sicherlich in die vorherigen Entscheidungen mit einbezogen werden.
Quelle: Finnegan