DJI RC2 in der Hand vor fliegender DJI Air 3 Drohne

Wissen: Mindestalter für Drohnen (Pilot, Betreiber & Ausnahmen)

Publiziert von Nils Waldmann

am

Auch für Kinder und Jugendliche können Drohnen und die Beschäftigung mit der Technik ein spannendes Hobby sein. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass für bestimmte Bereiche ein Mindestalter für Drohnen von der EU definiert wurde. Wir geben einen Überblick.

Der Einstieg in die Drohnenwelt ist mittlerweile ziemlich einfach geworden. Von fast allen großen Herstellern gibt es Modelle, die sich ohne Probleme für Einsteiger eignen.

Für Kinder und Jugendliche ergibt sich dabei teilweise jedoch eine zusätzliche Hürde: das zentral von der EU festgelegte Mindestalter für den Betrieb von Drohnen. Hier erfahrt ihr, worauf ihr achten müsst.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Mindestalter für Drohnenbetreiber

Auch für Drohnen, die von jüngeren Mitbürgern gesteuert werden sollen, gilt natürlich die Registrierungspflicht als Drohnenbetreiber, wenn es sich um ein registrierungspflichtiges Drohnenmodell handelt.

Die EU sieht für Drohnenbetreiber ein Mindestalter von 16 Jahren vor. Dieses kann nicht herabgesetzt werden.

Wer seinem Kind also eine Drohne kauft, kann hier jedoch als Elternteil als Drohnenbetreiber auftreten und die Registrierung durchführen. Da das Gesetz zwischen Drohnenbetreiber („Halter“) und Fernpiloten („Fahrer“) unterscheidet, ist dieses problemlos möglich.

Selbstverständlich solltet ihr euch in jedem Fall über die Pflichten eines Drohnenbetreibers informieren.

Mindestalter für Drohnenpiloten

Wenig überraschend liegt auch das Mindestalter für Drohnenpiloten bei 16 Jahren.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen jüngere Piloten trotzdem in den Genuss des Drohnenfluges kommen können. Diese werden in der zugehörigen Verordnung EU 2019/947 in Artikel 9 genannt.

Unter folgenden Bedingungen darf der Drohnenpilot auch jünger als 16 Jahre sein:

  • es handelt sich um eine Drohne der Klasse C0, die als Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG gilt.
  • es handelt sich um eine selbst hergestellte Drohne mit einem Gewicht unter 250 g.
  • der Betrieb findet unter Aufsicht eines Fernpiloten statt, der die nötige Kompetenz zur Steuerung der Drohne nachgewiesen hat. (Flug unter Aufsicht)

Grundsätzlich hätten die EU-Mitgliedsstaaten außerdem die Möglichkeit, dieses Mindestalter auf bis zu 12 Jahre abzusenken. In Deutschland wurde dieses bisher jedoch nicht durchgeführt. Wichtig zu verstehen: Eine solche Absenkung würde dann nur im jeweiligen Land gelten und hätte bei Reisen innerhalb der EU wiederum keine Wirkung. Der Einfachheit halber steht das Mindestalter daher in den meisten EU-Staaten bei 16 Jahren.

Mindestalter für Modellflugpiloten

Werden Drohnen oder andere Flugmodelle im Rahmen eines Modellflugvereins geflogen, gelten noch einmal gesonderte Regelungen.

Um das Vereinsleben nicht zu sehr zu beeinträchtigen, sehen die EU-Drohnenregeln vor, dass Piloten im Rahmen ihrer Flugtätigkeiten in Modellsportvereinen, auch jünger als 16 Jahre sein dürfen. Die Festlegung des Mindestalters obliegt dann dem jeweiligen Verein oder Dachverband. Das ergibt sich aus EU 2019/947 Artikel 9 Punkt 5.

In Deutschland weist der DMFV folgende Altersgrenzen aus:

  • Modelle bis 2 kg: Kein Mindestalter
  • Modelle ab 2 kg: Mindestalter 12 Jahre, jünger nur unter Aufsicht eines qualifizierten Fernpiloten, der selbst mindestens 16 Jahren alt sein muss
  • Musterzulassungspflichtige Flugmodelle: Mindestalter 16 Jahre

Beim MFSD gelten hingegen folgenden Grenzen:

Modelle bis 0,25 kg: Kein Mindestalter

  • Modelle zwischen 0,25 kg und 2 kg: Mindestalter 7 Jahre
  • Modelle zwischen 2 kg und 25 kg: Mindestalter 14 Jahre, jünger nur unter Aufsicht eines qualifizierten Fernpiloten
  • Modelle zwischen 25 kg und 150 kg: Mindestalter 16 Jahre

Wichtig zu verstehen: Diese Werte gelten grundsätzlich nur, wenn die Flüge auf dem Modellflugverein / -verband ausgewiesenen Modellfluggeländen durchgeführt werden.

Schlusswort

Wir hoffen, euch hat dieser Artikel einen kompakten Überblick zum Thema Mindestalter für Drohnenpiloten und zum Fliegen mit Drohnen verschafft.

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Quelle: MFSD, DMFV, EU 2019/947

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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