Blick aus dem Flugzeug auf Passagierjet Triebwerk

Helsinki: Drohne kommt Passagiermaschine nahe

Publiziert von Nils Waldmann

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In Finnland ist es nach Angaben der zuständigen Behörden zu einem ernsthaften Sicherheitsvorfall am Flughaften von Helsinki gekommen. Eine Drohne hat dort offenbar beinahe ein bemanntes Flugzeug gerammt.

Unfälle zwischen Drohnen und bemannten Flugzeugen sind zum Glück immer noch sehr selten. Häufig entpuppen sich mögliche beinah Kollisionen oder Beschädigungen an Flugzeugen auch als etwas ganz anderes, ohne dass überhaupt ein UAV im Spiel war.

Im Fall der nun aus Finnland gemeldet wurde, scheint das leider nicht so zu sein. Zum großen Glück kam es nicht zu einem direkten Zusammenstoß.

Crew entdeckt Drohne auf Höhe des Flügels

Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Traficom (Finnish Transport and Communications Agency) bereits am 13. Mai 2021. Der offizielle Bericht und eine Meldung zu dem Zwischenfall wurde aber erst vor wenigen Tagen veröffentlicht.

Demnach war eine Passagiermaschine (der genaue Typ wird nicht genannt) mit mehreren Menschen an Bord gerade gestartet. In einer Höhe von knapp 400 Metern entdeckten Mitglieder der Crew dann eine Drohne.

Im Bericht ist lediglich von einem ferngesteuerten Luftfahrzeug die Rede, dass das bemannte Flugzeug in der Nähe des rechten Flügels knapp verfehlt haben soll.

Erste wissenschaftliche Untersuchungen bei Zusammenstößen zwischen Flugzeugen und UAVs haben bereits gezeigt, dass in Abhängigkeit von Geschwindigkeit und Einschlagswinkel ernsthafte Beschädigungen auch an größeren Passagiermaschinen möglich sind.

Helsinki Vorfall: Traficom erinnert an die Regeln

Positiv zu erwähnen ist die Art und Weise, in der die Traficom über das Geschehnis berichtet. Die neutralen Formulierungen und vor allem das Ende der offiziellen Meldung, stellen UAV-Piloten erfreulicherweise nicht direkt unter Generalverdacht.

Stattdessen nutzt die finnische Behörde ihre Zeilen, um UAV-Piloten noch einmal über die geographischen Sperrgebiete und NOTAMs aufzuklären und erinnert an die Pflicht jedes Drohenpiloten, sich vor dem Flug über temporäre Einschränkungen im Luftraum zu informieren.

Wie so ziemlich jeder größere Flughafen liegt auch der Helsinki Airport in einer geografischen UAV-Zone mit Beschränkungen. Die maximale Flughöhe ist hier auf 15 m über der Höhe von größeren Objekten, jedoch nur in der direkten Nähe des Objektes, begrenzt. Der Pilot der Beinahe-Crash-Drohne war mit knapp 400 m Höhe ohnehin jenseits aller Gesetze unterwegs.

Ob man den Piloten bereits identifizieren konnte, bleibt offen. Die Finnen weisen aber noch einmal auf die Pflicht zur Registrierung von Drohnen hin, die seit dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregeln nun auch in Finnland für fast alle Drohnenbetreiber gilt.

Quelle: traficom

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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