Der letzte Tag des Jahres 2020 ist zugleich ein besonderer Tag für alle Drohnenpiloten: Ab heute stehen der Registrierungsdienst für Drohnenbetreiber und das neue Lernportal des Luftfahrt Bundesamtes (LBA) zur Verfügung.
Über die Grundlagen der neuen EU-Drohnengesetze haben wir euch in diesem Jahr (2020) bereits ausführlich berichtet und verschieden Artikel zu den einzelnen Säulen der neuen eu-weiten Drohnenregulierungen für euch bereitgestellt.
Zentrale Elemente der neuen Vorschriften sind die Plicht zur Registrierung für Drohnenbetreiber und natürlich die neuen „EU-Drohnenführerscheine“, die in Form von zwei verschiedenen Kenntnisnachweisen daher kommen. Ab heute könnt ihr beide Dinge offiziell erledigen.
Registrierung für Drohnenbetreiber ab sofort möglich
Die erste und wohl wichtigste Komponenten für die meisten von euch dürfte die Einhaltung der neue Registrierungspflicht sein. Dazu hat das LBA nun den entsprechenden Registrierungsprozess auf seiner Website (lba-openuav.de) freigeschaltet.
Unter Angabe der persönlichen Daten des Drohnenbetreibers lässt sich nun die neue eID-Nummer beantragen. Diese muss dann zukünftig entsprechend an jeder Drohne des Betreibers angebracht werden.
Wie wir euch bereits vor wenigen Tagen berichteten, ist die Pflicht zur Registrierung jedoch bis zum 1. Mai 2020 ausgesetzt. Statt der eID soll in diesem Zeitraum auch eine Identifizierung anhand von Vorname, Name und Adresse erfolgen können. Mehr dazu erfahrt ihr hier.
Das LBA weißt auf seiner Website auch direkt daraufhin: Wer nicht unbedingt vor hat seine Drohne in den kommenden Wochen zu verwenden, der soll aufgrund des großen erwarteten Ansturms auf die neue Datenbank wenn möglich bis Mitte Januar 2021 mit seiner Registrierung warten.
Wer außerdem über einen der beiden Modellsportverbände an der En-Bloc-Registrierung teilnimmt (zum Beispiel auch von einigen Versicherungsdienstleistern angeboten), sollte sich natürlich nicht noch eingeständig registrieren. Ihr solltet eure eID in diesem Fall im Laufe des Januars automatisch erhalten.
Für alle weiteren Details zum Thema eID und Drohnenbetreiberregistrierung werft am besten einen Blick in unseren kompakten FAQ-Artikel.
Hier geht es zur Registrierung für Drohnenbetreiber (UAV Operator) beim LBA.
Testverfahren für den EU-Kenntnisnachweis geht online
Zeitlgleich mit der Registrierung ist nun auch das neue Portal zur Abnahme des kleineren Kompetenznachweises online gegangen. Wer für den Betrieb seiner Drohne den neuen EU-Kenntnisnachweis erwerben muss, kann dies ebenfalls ab heute tun.
Das Portal ist dabei in drei verschiedene Sektionen untergliedert. Zum einen erhalten Bürger Zugriff auf den Lehrmaterialien, den man sich in Ruhe durchlesen und in Form von Videos ansehen kann. Als zweites gibt es die Möglichkeit verschieden Übungen durchzuführen, die auf den eigentlichen Test vorbereiten sollen. Als drittes im Bunde ist natürlich nun auch der Online-Test verfügbar.
Hier noch einmal die wichtigen Links für euch in der Übersicht:
- Lerninhalte und Material für den EU-Kenntnisnachweis
- Übrungen für den EU-Kenntnisnachweis
- Online-Test zum Erwerben des EU-Kenntnisnachweis
Hinweis: Stand 31.12.2020 um 07:20 Uhr zeigen einige der Website immer wieder einen 503-Serverfehler und sind nicht korrekt erreichbar.
Achtung: Stand 31.12.2020 um 08:01 Uhr kann aktuell bereits der Übungstest (Voraussetzung für die Prüfung) absolviert werden. Das Registrierungsformular vor dem Online-Test zeigt dann jedoch einen „schwerwiegenden Fehler“. Der erfolgreich absolvierte Probetest geht bei einem Refresh der Website ebenfalls verloren und ihr kommt nicht bis zur Prüfung. Um nicht unnötig viel Zeit zu investieren, solltet ihr noch ein wenig abwarten, bevor ihr loslegt. Alternativ die Website mit der Login-Maske nur über den Button „Zurück zur Prüfungsübersicht“ verlassen.
Update 09:43 Uhr: Die Registrierung für das Trainings-Portal scheint nun zu funktionieren.
In welchem Fall ihr den neuen Kompetenznachweis benötigt, haben wir euch im folgenden Video detailliert erklärt.
Passend zu einem Silvester mit faktischem Böller- und Feuerwerksverbot lässt sich der Start ins neue Jahr also vielleicht anders gestalten: Macht doch einfach stattdessen euren EU-Kenntnisnachweis. :)
In jedem Fall wünschen wir all unseren Lesern viel Erfolg (solltet ihr die Prüfung direkt machen) und natürlich einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Quelle: LBA
Bekommt man die eID erst nachdem die Identität verifiziert wurde? Ich habe mich ohne Probleme registrieren können, aber keine eID erhalten bisher. Den Kompetenznachweis brauch ich für eine DJI Mini 2 ja nicht.
Hallo Mr.C,
danke für deine Frage. Ja, das ist unser Verständnis. Nachdem die Identität verifiziert wurde, wird die eID erstellt und zugeschickt. Das kann sicherlich bei dem initialen Aufkommen etwas länger dauern.
Es gilt ja aber ohnehin die Allgemeinverfügung des LBA, die die Registrierungspflicht bis 1. Mai 2021 aussetzt. Bei richtiger Kennzeichnung, darfst du in diesem Zeitraum also auch in Deutschland ohne eID fliegen.
Viele Grüße und guten Rutsch,
Nils
Ja, aber ich möchte mir ja nur für den Übergangszeitraum keine Kennzeichnung besorgen, die ich dann in paar Tagen / Wochen wieder ersetzen muss. Für die Mini 2 brauchte ich bisher ja keine Kennzeichnung.
Hallo Mr.C,
verständlich. Dann bleibt dir wohl nur das Abwarten. Wobei natürlich das Aufschreiben der eigenen Daten (wie vom LBA angegeben) auf einen Zettel und das Aufkleben mit Klebeband nun auch kein großer Aufwand für den Übergangszeitraum wäre :)
Grüße, guten Flug und ein frohes neues Jahr!
Nils