Die europäische Luftaufsichtsbehörde EASA hat einen ersten Entwurf von Vorschriften veröffentlicht, der zukünftig unteranderem Herstellern und Betreiben so genannter eVTOLs als Leitlinie dienen soll. Die Europäische Union will damit mittelfristig den Einsatz von eVTOLs zur Personenbeförderung im gesamten EU-Gebiet harmonisieren.
Was wir bereits für unbemannte Luftfahrzeuge (kurz: Drohnen) vor etwas mehr als einem Jahr mit den neuen EU-Drohnenregeln kennengelernt haben, soll nun auch für Taxidrohnen und bemannten eVTOLs kommen: Eine einheitliche Regelung, wie diese zu betreiben sind.
Die EASA schreibt sich dabei selbst auf die Fahnen, mit dem nun publizierten Entwurf weltweit als erste Organisation ein entsprechendes Regelwerk vorgeschlagen zu haben.
EASA: Eine Grundlage für den Einsatz von Drohnentaxis
Der Begriff Taxidrohne oder Drohnentaxi wird häufig relativ breit gefächert verwendet. Strenggenommen dürfte man damit nur Fluggeräte bezeichnen, die Passagiere autonom und ohne Zutun eines menschlichen Piloten von A nach B transportieren. In der Regel werden in der Umgangssprache derzeit aber auch Fluggeräte erfasst, die zwar vertikal starten und landen können, jedoch weiterhin durch einen menschlichen Piloten gesteuert werden.
Der neue Entwurf der EASA umfasst mehrere Bereiche, die zukünftig gleichermaßen im Gebiet der EU geregelt werden sollen. Er klammert den vollständig autonomen Betrieb von eVTOLs (electric Vertical Landing and Take-Off Aircraft) ohne menschlichen Piloten an Bord aber zunächst noch aus. Die EASA begründet diesen Schritt damit, dass man versucht stets mit dem Stand der technischen Entwicklung in der Industrie zu gehen und somit eine Regulierung völlig autonomer Taxidrohnen erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden soll.
Es geht in dem neuen Entwurf jedoch nicht nur um bemannte eVTOLs, man zielt unter anderem auch auf die folgenden Inhalte ab: Es werden die Voraussetzungen für die erstmalige Lufttüchtigkeitsprüfung von zulassungspflichtigen UAS erörtert, wie sie bereits in der bekannten Durchsetzungsverordnung (EU) 2019/945 gefordert werden. Außerdem geht der Text auf die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von zulassungspflichtigen UAS, die in der „SPECIFIC“-Kategorie betrieben werden.
Beides sind Themen, die den privaten Drohnenpiloten nicht direkt betreffen. Der neue EASA Text zeigt aber, dass man sich nun mit den Details auseinandersetzt, die durch die Anforderungen des umfassenden EU-Drohnenregelwerkes entstanden sind.
Zu letzt macht die EASA dann noch Vorschläge zum Einsatz von bemannten eVTOLs und wie diese in den derzeitigen Luftraum integriert werden können.
Jeder kann mitreden
Bei der Erstellung neuer Gesetze und Vorgaben folgt die EASA einem Prozess bei dem auch die Öffentlichkeit gefragt ist und ihre Kommentare zu den Regeln abgeben kann. In dieser Phase befindet sich das neue Dokument mit der Bezeichnung NPA 2022-06 derzeit. Bis zum 30. September 2022 können Meinungen und Hinweise über das CRT Tool der EASA eingereicht werden.
Für die meisten Nutzer wird sich eine genaue Auseinandersetzung mit dem Thema aber wohl nicht ergeben. Denn der zu kommentieren Entwurf ist knapp 300 Seiten lang und geht dabei auf teilweise feinste regulatorische Details ein. Für den Normalbürger wirklich zu fassen, sind die Inhalte somit eher nicht. Es geht der EASA also zunächst darum ein Rahmenwerk für die Unternehmen in der Branche zu schaffen, die entsprechende Lösungen entwicklen und einsetzen wollen.
Das Dokument beschäftigt sich hingegen nicht wirklich damit, welche Auswirkungen die Allgemeinheit durch den breiten Einsatz von Technologien, wie eVTOLs zu erwarten haben und wie dies neue Technologie möglichst wenig inversiv in den Alltag der Menschen in der EU integriert werden kann. Das ist aber wohl auch eher Aufgabe der Politik.
Quelle: EASA