Jährlich sterben immer noch tausende junge Rehe den so genannten Mähtod durch landwirtschaftliche Maschinen. Über die letzten Jahre sind deshalb immer mehr Drohnenpiloten in der Rehkitzrettung aktiv geworden. Jetzt können sich bestimmte Personengruppe passende Drohnen sogar vom Bund fördern lassen.
Rehkitze werden im Frühjahr leider häufig genau dann geboren, wenn das Abmähen von landwirtschaftlichen Nutzflächen ansteht. Die Jungtiere haben dabei noch keinen Fluchtreflex, sondern pressen sich bei Gefahr ohne Anleitung des Elterntieres an den Boden.
Was in der Natur ein guter Instinkt ist, endet für viele Rehkitze durch das Mähwerk tödlich. Denn die Tiere fliehen nicht, wenn die Maschine anrollt, sondern verharren an der Stelle und werden durch die Messer so schwer verletzt, dass sie in der Regel sterben.
Drohnen helfen bei der Rehkitzrettung
Aus diesem Grund hat sich in den letzten Jahren eine Gruppe an Drohnenpiloten gebildet, die Felder vor der der Mahd abfliegen, um Jungtiere zu retten. Deren Position wird dann entweder markiert und der entsprechende Bereich beim Mähen ausgespart oder aber die Tiere werden vorher aus den Feldern geholt.
Dazu benötigt es Drohnen mit Wärmebildkameras, die die Körperwärme der Rehkitze aufspüren. Reine Sichtbildkameras helfen in der Regel nicht weiter, weil der Bewuchs häufig zu hoch ist und sich die Rehkitze möglichst flach an den Boden anschmiegen, sodass man die Tiere aus der Luft nur schwer oder gar nicht erkennt.
Viele Drohnenpiloten gehen dieser Aktivität im Ehrenamt nach. Das bedeutet bisher auch, dass die Anschaffung der Drohne ein Privatvergnügen war. Für bestimmte Personengruppe kann sich das nun ändern, denn der Bund will entsprechende Investitionen fördern.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung schießt bis zu 4.000 Euro zu
Die neue Initiative wurde von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ins Leben gerufen und soll die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung finanziell unterstützen.
Insgesamt können nach Antragstellung, welche in zwei Phasen abläuft, bis zu 60 % der Kaufsumme der Drohne bis zu einem Maximum von 4.000 Euro pro Antrag gefördert werden. Für die Aktion steht ein Budgettopf in Höhe von 3 Millionen Euro bereit.
Der erste Antrag auf Förderung eines entsprechenden UAVs muss dabei bis einschließlich 1. September 2022 über das Onlineformular des BLEs bei der Behörde eingehen.
Wichtig ist, dass nicht jeder sich eine Drohne mit IR-Kamera fördern lassen kann. Die Förderung richtet sich explizit an folgende Gruppen und Organisationen:
- Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene (e.V. oder Körperschaften)
- Vereine (auf regionaler oder lokaler Ebene), die „satzungsgemäß hauptsächlich die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen durchführen“
Außerdem stellt das BLE auch einige Anforderungen an die Drohne, damit diese förderfähig ist:
- Echtbildkamera mit integrierter/ kompatibler Wärmebildkamera
- Mindestflugzeit 20 Minuten
- Home Return Funktion
Wissen sollten Antragsteller, dass sich auch Equipment, wie Akkus, Koffer oder Ladegeräte zu der entsprechenden Drohne fördern lässt.
Alle genauen Informationen und welche weiteren Voraussetzungen zu beachten sind (Prüfungsrecht des Bundes, ein Antrag pro Drohne, Verhalten bei Defekt der Drohne, etc.) findet ihr auf der Website des BLE.