Dual-Use-Drohne Teaser

Wissen: Was ist eine Dual-Use-Drohne?

Publiziert von Nils Waldmann

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Wer im Bereich professioneller UAVs unterwegs ist, wurde mitunter bereits mit dem Begriff der Dual-Use-Drohne konfrontiert. In diesem kurzen Artikel erklären wir euch, was es damit auf sich hat und was es bei Dual-Use-Drohnen zu beachten gibt.

Nicht alle Staaten auf dieser Welt sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union freundlich gesinnt und nicht in alle Staaten dieser Welt will die EU mit ihren Mitgliedern Technologie exportieren, die zur Herstellung von Waffen oder anderen militärischen Gütern verwendet werden können.

So könnte man den groben Rahmen in einem Satz beschreiben, in dem sich die gesamte Diskussion um Dual-Use-Güter aufspannt. Zählt man eins und eins zusammen, ist der Bogen zu modernen Drohnen schnell gespannt. Wir schaffen euch einen Überblick.

Was bedeutet Dual Use?

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Der Begriff Dual Use kommt aus dem Englischen und wird international für Waren verwendet, die sowohl für zivile Zwecke als auch für militärische Absichten genutzt werden können. Im Deutschen spricht man offiziell von Gütern oder Waren mit „doppeltem Verwendungszweck“.

Dual-Use-Drohne Teaser
Viele Drohnen mit IR-Kamera gelten als Dual-Use-Gut.

Die Idee dahinter ist im Grunde ganz einfach: Es gibt Produkte, Software und Dienstleistungen, die von Unternehmen in der EU nicht einfach willkürlich in jedes beliebige Land ausgeführt werden dürfen.

In der Europäischen Union gibt es dazu die Verordnung Nr. 428/2009, die diese Zusammenhänge regelt und in ihrem Anhang auch einen Katalog mitliefert, welche Güter, Dienstleistungen und Software als Dual-Use-Gut klassifiziert werden.

Für diese Güter müssen die exportierenden Unternehmen dann eine besondere Ausfuhrgenehmigung beantragen. Dieser Prozess beinhaltet unter anderem eine Auskunft des Käufers im Drittland über den geplanten Verwendungszweck. In Deutschland kümmert sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle um die Bewertung und etwaige Erteilung entsprechender Genehmigungen.

Was ist eine Dual-Use-Drohne?

Eine Dual-Use-Drohne ist damit also eine Drohne, deren technische Ausstattung entsprechend der Dual-Use-Verordnung das Produkt auch für die militärische Verwendung klassifiziert. In der Regel geht es dabei immer um Produkte, die eigentlich vorwiegend (oder ausschließlich) für den zivilen Einsatz bestimmt sind.

Am Ende geht es aber nicht darum, ob der Hersteller der Drohne das UAV als rein ziviles Produkt vermarktet und vertreibt, sondern darum, ob die Drohne auch für militärische Zwecke verwendet werden kann. In diesem Moment spricht man von einer Dual-Use-Drohne.

Geht es um rein militärische UAVs – also Aufklärungs- oder Waffensysteme – ist das Thema Dual-Use in der Regel nicht mehr wirklich interessant, weil für den Export von militärischen Gütern ohnehin entsprechende Ausfuhrgenehmigungen benötigt werden.

Dual Use: Nicht in falsche Hände fallen

Unabhängig von der speziellen Thematik rund um die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern gibt es parallel noch eine allgemeinere Diskussion zu Dual Use. Vereinfacht wird der Begriff auch für den in Hollywood-Filmen häufig gerne aufgegriffenen Narrativ verwendet: Eine Technologie, die mit den besten Intentionen im Sinn zum Wohle der Menschheit entwickelt wird und dann in den falschen Händen zur „Waffe“ wird und Schaden anrichtet.

Wenn wir über Drohnen sprechen, ist es auch interessant darüber nachzudenken, in welcher Reihenfolge die heutigen zivilen Kameradrohnen überhaupt entstanden sind. Hier gibt es zwei Argumentationen, die im Grundsatz nachvollziehbar sind.

Ein Lager argumentiert, dass die heutigen Consumer-Drohnen im Endeffekt alle von Militärdrohnen abstammen. Folgt man dieser Logik, wurde also eine militärische Technologie zu einer zivilen Technologie umgewandelt. Für unbemannte Fluggeräte im Allgemeinen kann man das wohl generell so stehen lassen. Nicht ohne Grund wurde (und wird) der Begriff Drohne auch heute noch oft mit Kampfdrohnen in Verbindung gebracht. Wobei im militärischen Bereich vor allem Starrflügler den Weg für UAVs bereiteten.

Speziell auf Multicopter bezogen, sehen wir heutige zivile Drohnen aber eher als eine Technologie an, die anfangs sehr stark durch die RC- und Flugmodellbau-Community getrieben und entwickeln wurde. Militärische UAVs im Drehflügler-Design (absehen von einigen Helikoptern) sind also wohl zunächst im zivilen Bereich entstanden und in den letzten Jahren vermehrt in den militärischen Bereich übertragen worden.

Technologietransfer: Nur in eine Richtung?

Die Frage, die sich dabei aufdrängt: In welche Richtung fließen die Innovationen? Das Dilemma bei der Weiterentwicklung ziviler Drohnen ist, dass neue Technologien im Grunde einfach auch im militärischen Kontext verwendet werden können. Häufig mit keinerlei oder nur minimalen Änderungen – das wird manchmal auch als Dual-Use-Dilemma bezeichnet.

Andersherum ist der Technologietransfer in den vergangenen Jahren gefühlt eher eingeschränkt geschehen. Das heißt neutrale Funktionen, die im Kontext von militärischen UAVs entwickelt werden, finden ihren Weg eher schleichend (oder unbemerkt?) in den Bereich ziviler Anwendungen. Ob sich das in Zukunft ändern wird, muss sich zeigen.

Was macht eine Dual-Use-Drohne aus?

Die EU-Richtlinie ist in diesem Punkt relativ weitgefasst. Genaues zu UAVs findet sich im Anhang I in der Kategorie 9 „Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe“ unter der Kennziffer 9A012 der EU-Verordnung Nr. 428/2009. Konkret wird es vor allem in Bezug auf Drohnen, die eine Wärmebildkamera an Bord haben. IR-Kameras mit einer Bildwiederholungsrate von 30 Hz und mehr werden in jedem Fall als Dual-Use-Gut eingestuft. Das gilt dann auch für Drohnen, die entsprechende Sensoren an Bord haben.

Ist es für Piloten wichtig, ob es sich um eine Dual-Use-Drohne handelt?

Das kommt darauf an. Wer sich (mit seiner Drohne) innerhalb der EU bewegt, wird mit dem Thema im Grunde keine Berührungspunkte haben. Anders sieht es aus, wenn ihr mit einer Drohne in ein Land reist, dass Beschränkungen für Dual-Use-Güter aufweist. Hier muss unseren Recherchen zufolge dann ebenfalls eine entsprechende Ausfuhrgenehmigung vorhanden sein.

Für die meisten Anwender dürfte das Thema aber im Alltag eine wohl eher untergeordnete Rolle spielen. Anders sieht es für Händler aus, die Drohnen und Zubehör verkaufen. Wer hier Geschäfte mit Kunden außerhalb der EU anstrebt, muss entsprechende Genehmigungen zwingend vorher einholen.

Schlusswort

Wir hoffen, euch hat dieser kurze Überblick zum Thema Dual Use und Dual-Use-Drohnen geholfen, ein besseres Verständnis zu erlangen.

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Quelle: EU-Verordnung Nr. 428/2009

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

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