Eine Drohne mit Waffen auszustatten, liegt wohl den allermeisten Drohnenpiloten so fern wie nichts anderes. Trotzdem sah sich die FAA in den USA noch einmal dazu gezwungen, auf das Bewaffnungsverbot von Drohnen in den USA hinzuweisen.
Auch in Deutschland ist Kombination von Waffen und Drohnen aus guten Gründen verboten. Anders als in den USA gelten in Deutschland aber ohnehin bereits sehr viel strengere Regeln in Bezug auf den Besitz von Waffen.
Die amerikanische Flugsicherheitsbehörde FAA hat in einem Statement nun noch einmal deutlich gemacht, dass Drohnen und Waffen eine Kombination sind, die streng verboten ist.
Verstöße können teuer werden
Wer seine Drohne aus irgendwelchen widersinnigen Gründen mit jeglicher Art von Waffe ausstattet, macht sich in den USA strafbar. Das hat die FAA nun noch einmal klargemacht.
Die Behörde untermauert ihre Aussage / Warnung auch direkt mit dem entsprechenden Strafmaß: Egal, was der Hintergrund der Bewaffnung ist und ob die Waffe abgefeuert wird. Wer eine Drohne bewaffnet und ohne spezielle Genehmigung erwischt wird, kann mit einer Strafe von 25.000 US-$ pro Vergehen rechnen.
Die amerikanischen Behörden wollen damit noch einmal zum Ausdruck bringen, dass sich dieser „Spaß“ nicht lohnt. Im Gegensatz zur Verwendung von Waffen am Boden auf dem eigenen Grund, welche in den USA in vielen Bundesstaaten erlaubt ist, sind bewaffnete Multicopter auch „über“ Privatgrund verboten.
Nicht nur Schusswaffen im Fokus
Vor einigen Wochen machte eine neue Drohne des Unternehmens Throwflame die Runde im Netz, welche mit einem Flammenwerfer ausgestattet ist.
Die Throwflame TF-19 Drohne basiert auf der DJI Matrice 600 Plattform* und besitzt einen ferngesteuerten Flammenwerfer, der bis zu 25 Fuß weite Feuerfontänen speien kann. Insgesamt kann die Drohne laut Herstellerangaben 100 Sekunden ohne Pause Feuerinferno aus der Luft bereitstellen, bevor der Benzintank nachgefüllt werden muss.
Die FAA stellt auch in diesem Zusammenhang klar: Das Bewaffnungsverbot greift nicht nur für Schusswaffen. Viel mehr umfasst diese Definition alle Objekte, die entweder zur Verletzung oder Tötung gedacht sind oder dafür genutzt werden können.
Die TF-19 Drohne wurde jedoch nicht für den Kampf, sondern für besondere Aufgaben, wie die Entfernung von Wespennestern oder das kontrollierte Abfackeln von landwirtschaftlichen Flächen entwickelt. Gefährlich ist das Ding in den falschen Händen aber wohl alle Mal.
Grundlage für das Verbot ist im Übrigen die Section 363 des 2018 FAA Reauthorization Act.
Quelle: FAA